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"Pervers": Lok Leipzig kritisiert Fan-Aktion

Im Internet kursieren T-Shirts, die einen Überfall von Leipziger Hooligans auf Mallorca verherrlichen. Der Fußballverein Lok Leipzig ist entsetzt.

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Sachsen, Leipzig: Fußballfans stehen vor dem Bruno-Plache-Stadion.
Sachsen, Leipzig: Fußballfans stehen vor dem Bruno-Plache-Stadion. © Symbolbild/Sebastian Willnow/dpa

Leipzig. Fußball-Regionalligist 1. FC Lokomotive Leipzig hat sich von einer rechtsextremen T-Shirt-Aktion distanziert. Auf den im Internet angebotenen Kleidungsstücken mit der Aufschrift "Lok auf Malle - Nur Krawalle" oder "Inselverbot, wir kommen wieder" wird der Angriff von zwei Deutschen auf einen Türsteher aus dem Senegal vor zwei Jahren in Palma verherrlicht.

"Das ist erschreckend und pervers. Uns fehlen jegliche Worte. Das hat nichts mit unserem Club zu tun. Wir distanzieren uns davon", sagte Lok-Geschäftsführer Martin Mieth der "Mallorca Zeitung". Der Verein wolle mit Hilfe der Behörden die Person, die die T-Shirts im Internet vertreibt, ausfindig machen. "Wir haben umgehend unsere Anwälte eingeschaltet und am Dienstag auch Anzeige bei der Polizei gestellt", erklärte Mieth.

Hausverbot und Schadenersatz droht

Laut "Mallorca Zeitung" (Dienstagabend) droht der Person ein Hausverbot und eine Schadensersatzforderung für die Nutzung des Vereins-Logos und der Markenrechte. "Gegen den widerwärtigen, abartigen Hintergrund können wir leider nicht rechtlich vorgehen", sagte Mieth.

Zwei aus dem Raum Leipzig stammende Männer hatten im Juni 2019 den Türsteher im Megapark am Ballermann auf Mallorca verprügelt und rassistisch beleidigt. Sie waren damals mit einer Gruppe Hooligans auf die Insel gereist. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen an der Wirbelsäule. Wegen einer linksseitigen Lähmung kann er seiner Arbeit seitdem nicht mehr nachgehen.

Die beiden Leipziger wurden im Mai von einem Gericht auf Mallorca zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von insgesamt 150.000 Euro verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf fünf Jahre festgelegt. Für diesen Zeitraum erhielten die beiden Männer auch ein Inselverbot. (dpa)