Meißen
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Stadt erhebt doch Straßenbaubeiträge

Bauverwaltungsamt informiert über Beitragspflicht für drei Straßen im Stadtgebiet.

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Das Meißner Rathaus.
Das Meißner Rathaus. © Claudia Hübschmann

Meißen. Eigentlich hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, ab 1. Januar 2019 keine Straßenausbaubeiträge mehr zu erheben. Allerdings habe nun eine ausführliche rechtliche Prüfung ergeben, „dass eine rückwirkende Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nur mit großen Hürden umsetzbar wäre, jedoch eine Aufhebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die bessere Lösung darstellt“, teilte die Stadtverwaltung mit. „Somit gilt, dass für Baumaßnahmen, die bis zum 1. Januar 2019 abgeschlossen waren, eine Beitragspflicht entstanden ist.“ 

Daher müssten für die Siebeneichener Straße, die Jüdenbergstraße und Heinrich-Freitäger-Straße doch noch Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Zu beachten sei, dass für die oben genannten Maßnahmen nur Kosten für die Straßenbeleuchtung zu berechnen sind. Andere Kosten würden u. a. durch die Aktivierung von Fördermitteln gedeckt. „Des Weiteren liegen die Kosten aufgrund effizienter Baudurchführung und Einsparungen erheblich unter den prognostizierten Ausgaben.“ (SZ)

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