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Stadt kassiert bei Spielautomaten mit

Etwa 100.000 Euro nimmt Riesa durch die Vergnügungssteuer jährlich ein. Jetzt wurde die Satzung geändert.

Von Antje Steglich
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Kann man an einem Automaten Geld gewinnen, muss der Betreiber 12 Prozent des Einspielergebnisses abführen.
Kann man an einem Automaten Geld gewinnen, muss der Betreiber 12 Prozent des Einspielergebnisses abführen. © Britta Pedersen/dpa

Riesa. Der Stadtrat hat vergangene Woche einstimmig die neue Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte auf den Weg gebracht. Besteuert werden sollen damit allerdings keine Billardtische oder Schaukeltiere für Kleinkinder, sondern Spielautomaten.

Bislang nannte sich das Vergnügungssteuer. Durch diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichtes wurde nun aber eine Änderung der Satzung nötig, heißt es aus der Stadtverwaltung. Denn nur ein knappes Drittel der 85 Spielautomaten in der Stadt wurde bislang auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen besteuert. 

Beim Großteil wurde dagegen ein Pauschalbetrag von monatlich 90 Euro pro Automat in Spielhallen beziehungsweise 40 Euro in Gaststätten berechnet. 100.000 Euro jährlich flossen so jährlich in die Stadtkasse. Die pauschale Abrechnung ist mit den Entscheidungen des Gerichts allerdings nun nicht mehr möglich.

Mit der neuen Spielgerätesteuersatzung, die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt, sollen deshalb alle Spielautomaten gleich besteuert werden. Für Geräte, an denen Geld gewonnen werden kann, sind zwölf Prozent des Einspielergebnisses abzuführen. Bei Automaten ohne Geldgewinnmöglichkeit ist wie bisher ein pauschaler Betrag von monatlich 65 Euro in Spielhallen sowie 30 Euro in Gaststätten oder Vereinsheimen fällig.

Wie sich die Satzungsänderung auf die Stadtkasse auswirken wird, dazu konnte die Verwaltung keine Angaben machen. Weil repräsentative Daten zu den Einspielergebnissen der Spielautomaten bislang fehlen. Und weil nicht abgeschätzt werden kann, ob die Satzung Auswirkungen auf das Aufstellen von Automaten hat.