Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Steffen Kunze geht doch in Berufung

Der Schandauer Ex-Stadtrat akzeptiert das Urteil wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nicht. Zunächst hatte es Verwirrung um die Berufung gegeben.

Teilen
Folgen
NEU!
© Katja Frohberg

Bad Schandau. Der Prozess gegen Bad Schandaus Ex-Stadtrat Steffen Kunze geht doch in die nächste Instanz. Das Amtsgericht Pirna korrigierte nun eine Mitteilung vom Mittwoch. „Der Verteidiger Kunzes hat über das elektronische Postfach Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt“, erklärt Gerichtssprecher Andreas Beeskow. Diese Daten wären am Mittwoch nicht abrufbar gewesen, weshalb es irrtümlich zu der Fehlinformation kam, dass Steffen Kunze nicht gegen das Urteil vorgeht, so Beeskow. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, erklärt Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Nun muss sich die Berufungskammer des Landgerichts Dresden mit dem Fall befassen.

In einem für ein Amtsgericht sehr aufwendigen Verfahren wurde Steffen Kunze wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Stadtrat am 8. Januar 2015 am Rande zweier Kundgebungen auf dem Marktplatz von Bad Schandau sein Auto in Bewegung setzte und dabei einen davor stehenden Polizisten anfuhr und ihm Schmerzen zufügte. (SZ/gk)