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Strafe ist kein Selbstzweck

Der Justizvollzug soll ein Raum für Erfahrung, für Erkenntnis und für Handeln sein – um sich straffrei im Leben zurechtzufinden.

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Von Willi Schmid

Die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Mitgestaltung im und am Justizvollzug ist ein höchst aktuelles Thema. Es erfordert zwingend einen Dialog auf breiter Basis. Um Anregung dafür zu geben, möchte ich darlegen, was mich bei der Erarbeitung des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes bewegt hat. Vorab aber möchte ich aus einem Interview zitieren, das der Spiegel 2013 mit der an der Columbia University New York arbeitenden Psychologin, Prof. Ursula Staudinger, geführt hat:

„Bis vor Kurzem herrschte in der Persönlichkeitspsychologie die Auffassung, dass mit etwa 30 Jahren der Charakter ausgebildet ist und dann auch so bleibt. In den vergangenen Jahren haben aber Längsschnittstudien gezeigt, dass sich die Persönlichkeit während des gesamten Lebens verändern kann. Das Veränderungspotenzial unserer Psyche ist sowohl kognitiv wie auch emotional immens. Über die Lebensspanne hinweg nehmen Zuverlässigkeit, Umgänglichkeit und emotionale Stabilität zu. Dafür muss man gar nichts Außergewöhnliches tun, außer in einem menschlichen Gemeinwesen zu leben und die Dinge zu erledigen, die dort über die Jahre auf eine Person zukommen.

Nur etwa die Hälfte der Persönlichkeitsunterschiede ist auf genetische Unterschiede zurückzuführen. Die andere Hälfte kommt durch Unterschiede in den Entwicklungsumwelten im Verlauf des Lebens zustande. Wenn sich mit der Zeit scheinbar wie von selbst etwas verändert, hat das mit den Aufgaben zu tun, die wir zu bewältigen haben. Menschen, die sich Veränderungen selbst zuschreiben, tun sich leichter damit. Sie brauchen außerdem eine neue Aufgabe, Anreize, diese zu bewältigen, und die notwendigen Kompetenzen dafür.“

Dieses Zitat verdeutlicht sehr eindrücklich den Zusammenhang zweier Fragen, die für den Justizvollzug von elementarer Bedeutung sind. Wie können wir den Justizvollzug so gestalten, dass die Gefangenen sich tatsächlich in der „erwünschten“ Weise verändern und entwickeln können? Und: Was hat dies mit der Frage der Selbstbestimmung und Mitgestaltung im Justizvollzug zu tun?

Selbstbestimmung, Mitgestaltung und Persönlichkeitsentwicklung stehen in direktem Zusammenhang, sie bedingen einander. Die Schaffung von Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Mitgestaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Justizvollzugs insgesamt. Ohne Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Mitgestaltung werden sich Gefangene oberflächlich anpassen oder sich verweigern und den Regeln der Gefängnissubkultur unterwerfen. Ohne Möglichkeiten der Mitgestaltung werden auch Bedienstete und ehrenamtliche Mitarbeiter in eine Daueropposition „gegen das System“ gedrängt, oder sie ziehen sich frustriert zurück, in der Erwartung, dass man sowieso nichts bewirken kann, dass man seine Zeit und Energie verschwendet, da sich ohnehin nichts bewegen wird. Demgegenüber stehen die Bemühungen, den Justizvollzug zu einer Einrichtung zu machen, die soziales Lernen und Entwicklung ermöglicht. In diesem Sinne sollte der Justizvollzug also ein Raum für Erfahrung, für Erkenntnis und für Handeln sein, das auch außerhalb der Justizvollzugsanstalten Gültigkeit hat und das hilft, sich straffrei in der Gesellschaft zurechtzufinden. Soziales Lernen ist aber selten das Ergebnis von Belehrung, Bevormundung und Entmündigung! Soziales Lernen setzt ein gesundes Selbstvertrauen voraus, das nur durch selbstbestimmtes Handeln und die Übernahme von Verantwortung entstehen kann.

Eine oberflächliche Anpassung, ein Beugen oder Brechen des Willens oder gar Drill, haben – gleich, ob sie in der Gefangenensubkultur gelebt werden oder Teil der Institution Justizvollzug sind – fatale Wirkungen. Sie schaffen Menschen, die nur unter diesen Bedingungen „funktionieren“, die aber, sobald sie nach der Haftentlassung auf sich gestellt sind, fast zwangsläufig auch an neuen Sozialisationserfahrungen scheitern werden.

Wir müssen stattdessen den Justizvollzug zu einer Einrichtung machen, welche die Versprechungen und Schwierigkeiten, die das Leben in unserer Gesellschaft mit sich bringt, in einem geschützten Bereich erfahrbar macht. Das meint, dass Gefangene Gelegenheit bekommen, ihre Probleme, ihre Interessen zu definieren, zu verhandeln, andere Menschen zu überzeugen oder sich überzeugen zu lassen, Entscheidungen zu treffen, Konflikte nicht scheuen, aber auch beizulegen lernen, Vereinbarungen treffen, Zuständigkeiten bestimmen und vieles dergleichen mehr. Hierzu brauchen sie Partner, eine ausgestreckte Hand, lebenserfahrene, zugewandte und geduldige Menschen.

Und wie steht das Sächsische Strafvollzugsgesetz zur Frage der Selbstbestimmung des Gefangenen und der Mitgestaltung des Vollzugs durch Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Gefangene und Angehörige? Was gilt es, mit Leben zu erfüllen? Hierzu möchte ich exemplarisch einige Kerngedanken anreißen, die sich auf die Frage der Selbstbestimmung und Mitgestaltung beziehen. Ich beschränke mich dabei hier auf die Rolle des Gefangenen:

§ 2 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes legt als Vollzugsziel fest, dass die Gefangenen zu einem Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu befähigen sind. An diesem Ziel hat sich die gesamte Vollzugsgestaltung auszurichten. Dieser Punkt hört sich eigentlich recht selbstverständlich an, aber ihm kommt weitreichende Bedeutung zu. Denn das bedeutet, dass Strafe grundsätzlich kein Selbstzweck ist, sondern Strafe sich durch ihre Zweckhaftigkeit für die Zukunft legitimiert. Dies ist der Anspruch, den es einzulösen gilt, vonseiten des Gefangenen nicht weniger als vonseiten des Justizvollzugs.

Das Strafvollzugsgesetz stellt daher den individuellen und aktiv beteiligten Gefangenen mit seinen persönlichen Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Dies ist grundlegend, denn die Aufgabe, den Gefangenen zu befähigen, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, kann nur erfüllt werden, wenn der Gefangene mitwirkt und wenn wir ihn nicht entmutigen und bevormunden, sondern motivieren und beteiligen. Anders formuliert: Dem Strafvollzugsgesetz liegt die Überzeugung zugrunde, dass ein erfolgreicher Justizvollzug den Gefangenen nicht zum Objekt vollzuglicher Fürsorge macht, sondern ihn als selbstbestimmten und zum richtigen Erkennen und Handeln fähigen individuellen Menschen begreift.

Haft darf nicht bloße Unterbringung und Verwahrung sein. Der Gefangene hat einen Anspruch auf Maßnahmen, die es ihm ermöglichen, das Vollzugsziel – das ja in erster Linie sein Vollzugsziel ist – zu erreichen. Daher müssen die vollzuglichen Maßnahmen individuell auf die Persönlichkeit und die Bedürfnisse des Gefangenen ausgerichtet sein. Die Maßnahmen müssen so verständlich gemacht werden, dass der Gefangene sie als sein ureigenes Interesse erkennen und als Chance sich zu eigen machen kann. Deshalb soll der Vollzugs- und Eingliederungsplan mit dem Gefangenen erörtert werden, und es sollen seine Anregungen und Vorschläge – so weit möglich und förderlich – einbezogen werden.

Die Persönlichkeit des Gefangenen ist zu achten, und seine Selbstständigkeit ist, so weit wie möglich, zu erhalten und zu fördern. Dies ist elementar, da sich vor allem durch selbstbestimmtes Handeln und Verantwortungsübernahme Selbstvertrauen entwickelt. Selbstvertrauen wiederum ist die Voraussetzung dafür, sich Neues anzueignen, gewohnte Muster zu identifizieren und zu modifizieren und somit zu lernen, sich zu wandeln. Der Justizvollzug kann und muss deshalb die Erfahrung ermöglichen, dass sich durch selbstbestimmtes Handeln und Verantwortungsübernahme Selbstvertrauen entwickelt. Daher sollen die Gefangenen sowohl an der individuellen Vollzugsplanung als auch an der Gestaltung des Alltags beteiligt werden.

Freiheitsstrafe ist eine Ultima Ratio. Sie darf in einem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat nur mit äußerster Zurückhaltung eingesetzt werden und nur, wenn alle anderen Mittel voraussichtlich versagen oder aber der Schuldausgleich Freiheitsstrafe erfordert! Dies bedeutet auch, dass die Institution, die für den Vollzug von Freiheitsstrafe zuständig ist, den Freiheitsentzug nicht mehr als unbedingt erforderlich „in die Länge zieht“. Das führt einerseits zu der Forderung, dass die Vollzugsgestaltung zielgerichtet und wirkungsorientiert ausgestaltet sein muss, das heißt, sich am Stand der kriminologischen und der Behandlungsforschung orientieren muss. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass der Vollzug von Beginn an auf die Eingliederung der Gefangenen in das Leben in Freiheit hinzuwirken hat.

Dieses Hinwirken auf das Leben in Freiheit braucht mehrere Standbeine. Einerseits ein wirkungsorientiertes stringentes Ineinandergreifen des Diagnoseverfahrens und der Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Parallel aber gilt es, den Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben zu wahren und zu fördern. Den Gefangenen ist sobald wie möglich die Teilnahme am Leben in der Freiheit zu gewähren. Ehrenamtliche Mitarbeiter sowie Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs sollen in den Vollzugsalltag einbezogen werden. Aber nicht nur in den Vollzugsalltag. An der Eingliederung mitwirkende Personen außerhalb des Vollzugs sind nach Möglichkeit in die Vollzugsplanung einzubeziehen, soweit dies erforderlich ist.

Diese nur knapp angerissenen Grundüberlegungen lassen sich kurz zusammenfassen: Es geht im Kern um die Öffnung des Justizvollzugs in zwei Richtungen: hin zum Gefangenen, der den Justizvollzug nicht nur als Strafe und Beschränkung, sondern als Chance erleben kann, die allerdings auch ergriffen werden muss. Und es geht um die Öffnung des Justizvollzugs, hin zur Gesellschaft, welche die aktive Beteiligung an dem, „was hinter Gittern geht“, als Chance für alle Beteiligten und als eine Form der Weiterentwicklung und Humanisierung unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erkennt.

Unser Autor:

Willi Schmid leitet die Abteilung Strafvollzug des sächsischen Justizministeriums. Die abgedruckte Rede hielt er auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung und des Hammerweg e. V. am 28. Februar 2014 in der Evangelischen Akademie Meißen.

Unter dem Titel Perspektiven veröffentlicht die Sächsische Zeitung kontroverse Essays, Analysen und Interviews zu aktuellen Themen. Texte, die Denkanstöße geben, zur Diskussion anregen sollen.