Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Straftaten am laufenden Band

Ein Tunesier muss für 18 Monate ins Gefängnis. Doch das ist noch längst nicht alles. Es gibt schon wieder fünf neue Anklagen.

Teilen
Folgen
NEU!
© Martin Schutt/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Der 29-jährige Mann aus Nordafrika wird in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft. Der Tunesier ist das, was Polizisten und Juristen einen Intensivtäter nennen. Denn der Mann begeht Straftaten am laufenden Band. Gleich fünf Anklagen liegen auf dem Tisch des Meißner Amtsgerichtes. Vor allem sind es Ladendiebstähle und Autoeinbrüche. So soll er in der Centrum-Galerie in Dresden eine Geldbörse, eine Sonnenbrille und Parfüm geklaut haben. In einem anderen Geschäft ließ er Lebensmittel mitgehen, in einem Supermarkt Kopfhörer, ein Telefon und Schnaps. Der Staatsanwalt spricht von gewerbsmäßigem Diebstahl. In einer Pizzeria wollte der Mann Geld und Computer stehlen, schlug deshalb die Scheibe ein. Es entstand 500 Euro Sachschaden, doch der Täter konnte nichts finden, was er hätte mitnehmen können. In einem Schmuckgeschäft hingegen ließ er drei Ketten für insgesamt 102 Euro mitgehen, verkaufte sie später weit unter Wert. Eine Spezialität von ihm ist es offenbar, Autos aufzubrechen. So zerschlug er die Scheibe eines Audi A 6, stahl aus dem Fahrzeuge eine Tasche mit Sportsachen und einem MP-3-Player für insgesamt 400 Euro. Dabei richtete er Sachschaden von 250 Euro an. Auch ein Mercedes war Ziel seiner Straftaten. Ganze 20 Euro an Diebesgut konnte er erbeuten. Der Sachschaden wurde auch hier mit 250 Euro beziffert.

Schließlich fuhr er nachts um 4 Uhr mit einem Motorrad auf der Autobahn. Zuvor hatte er reichlich getankt, aber nicht etwa Benzin, sondern Alkohol: 1,26 Promille. Den Führerschein können die Polizisten aber nicht einziehen. Er hat keinen.

„Er ist auch gewalttätig geworden“

Auch wenn der Mann, der in Meißen wohnt, wenn er nicht gerade in Haft ist, seine Straftaten meist in anderen Städten verübt, ist er dort schon bekannt. „Wir kennen ihn schon lange. Er ist auch gewalttätig geworden“, sagt ein Ladendetektiv aus Dresden, der als Zeuge geladen ist.

Erfahrungen mit der deutschen Justiz hat der Angeklagte reichlich. Erst am 11. Mai dieses Jahres wurde er vom Amtsgericht Chemnitz zu einer unbedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte dagegen Berufung eingelegt hat. Auch eine weitere Strafe von acht Monaten, die zunächst zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist noch offen.

Richter Andreas Poth macht einen Vorschlag. Wenn der Angeklagte seine Berufung zurücknimmt, die Verurteilung zu zehn Monaten Gefängnis damit rechtskräftig würde, könnte er die jetzt angeklagten Taten im Hinblick auf diese Verurteilung einstellen. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt stimmt der Angeklagte zu, doch es gibt noch ein Hindernis. Auch die Staatsanwaltschaft muss zustimmen, denn auch sie hatte Berufung eingelegt, weil ihr das Urteil zu gering war.

Doch auch der Staatsanwalt stimmt der Verfahrensweise zu. Damit muss der Tunesier für 18 Monate ins Gefängnis, denn auch die Bewährungsstrafe von acht Monaten wird jetzt widerrufen. Das ist aber immer noch nicht das Ende der Fahnenstange für den 29-Jährigen. Am Amtsgericht Chemnitz liegen schon wieder fünf weitere Anklagen vor. Die wurden erst vor wenigen Tagen zugestellt.

Nach der Verhandlung wird der Tunesier wieder in die Untersuchungshaftanstalt gebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Mann für lange Zeit im Gefängnis bleiben wird. Doch ob ihm danach die Abschiebung in sein Heimatland droht, ist äußerst fraglich. Er ist mit einer Deutschen liiert und hat mit der Frau auch Kinder.