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Streit um Asylcontainer wieder vor Gericht

Die Unterkünfte werden nicht benötigt. 1,3 Millionen Euro will das Landratsamt Pirna von einem Unternehmer zurück.

Von Domokos Szabó & Franz Werfel
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Modulhäuser für Flüchtlinge - dafür investierte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1,3 Millionen Euro. Vergebens. Nun läuft eine Landkreis-Tochter dem Geld hinterher.
Modulhäuser für Flüchtlinge - dafür investierte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1,3 Millionen Euro. Vergebens. Nun läuft eine Landkreis-Tochter dem Geld hinterher. © Foto: Apo Plan

Im Januar wird am Thüringer Oberlandesgericht in Jena über acht Modulhäuser gestritten, in denen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise bis zu 400 Asylbewerber wohnen sollten.  Die Unterkünfte will der Thüringer Unternehmer Wolfgang Nause im Oktober 2015 für 1,3 Millionen Euro im Auftrag der Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft Sächsische Schweiz (GVS) gekauft haben – einer hundertprozentigen Tochterfirma des Landkreises. Dafür hatte die GVS bereits im Monat zuvor etwas mehr als drei Millionen Euro auf ein Konto des Anwalts Ralf Weber in Neustadt an der Orla überwiesen.

Anscheinend ging man davon aus, dass es sich dabei um ein Treuhandkonto handle. Doch einen Vertrag darüber, in dem beispielsweise geregelt wäre, wer unter welchen Umständen mit welchen Befugnissen auf dieses Konto hätte zugreifen dürfen – so einen Vertrag gab es nie.

Nause will die Häuser auf einen telefonischen Zuruf des stellvertretenden GVS-Geschäftsführers Klaus Leroff gekauft haben. Noch heute stünden sie ihm zufolge gut verpackt im Norden der Niederlande, hieß es zumindest Mitte des Jahres. Die GVS bestreitet unterdessen, dass es diese telefonische Kaufanweisung je gab. Erst im März 2016 will die GVS durch die Arbeit ihres eigenen Wirtschaftsprüfers davon erfahren haben, dass 1,3 Millionen Euro vom Treuhandkonto abgeflossen waren. Weder sei das zuvor mitgeteilt worden, noch habe es eine Mitteilung gegeben, welche Häuser Nause damit wo gekauft habe.

Seit dem Landkreis fast keine Flüchtlinge mehr zugewiesen werden, war klar, dass der Kreis diese Modulhäuser nicht mehr braucht. Stattdessen wollte er das Geld zurück. Deshalb hat die GVS, vertreten durch den Heidenauer Rechtsanwalt Hans Hüsken, den Unternehmer Wolfgang Nause und den Anwalt Ralf Weber auf Rückzahlung von 1,32 Millionen Euro plus Zinsen verklagt. Dieser Klage gab das Landgericht in Gera Mitte Mai in Bezug auf Wolfgang Nause statt. Die Klage gegen den Anwalt Ralf Weber wurde hingegen abgewiesen.

Sowohl die GVS als auch der Unternehmer Wolfgang Nause haben gegen das Urteil des Landgerichts Gera Berufung eingelegt, daher liegt der Fall nun beim Oberlandesgericht.

Um für den Landkreis alles zu versuchen, sei die GVS dagegen in Berufung gegangen, dass ihre Klage gegen Rechtsanwalt Weber abgewiesen wurde. „Es ist ja offen, ob Herr Nause das Geld überhaupt zurückzahlen kann“, so Hüsken. „Da ist es gut, wenn man einen zweiten Schuldner hat, dessen Haftpflichtversicherung auf jeden Fall solvent ist.“

Im Kern geht es um die Frage, ob ein impliziter Treuhandvertrag schon dadurch zustande kam, dass Anwalt Weber das Geld der GVS angenommen hat. Nicht in Berufung zu gehen wäre grob fahrlässig. Für den Fall, dass Wolfgang Nause das Geld nicht zurückbezahlen und auch das Verfahren gegen Rechtsanwalt Weber kein anderes Ergebnis bringt, hält es GVS-Anwalt Hüsken für möglich, dass der Landkreis doch noch Eigentümer der portablen Häuser wird. „Die könnte man dann nutzen oder versuchen, sie zu verkaufen.“ Der Erlös würde auf die Schulden Wolfgang Nauses angerechnet.