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Streit um eine teure Golduhr

Hana H. soll ihrem Ex-Mann ein wertvolles Schmuckstück geklaut haben. Sie sagt aber, die Uhr sei ein Geschenk gewesen.

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© Weisflog

Von Yvonne Popp

Gerichtsbericht. Der Kontakt zwischen Hana H. und ihrem Ex-Mann ist nie ganz abgerissen. Hin und wieder besucht ihn die attraktive 62-Jährige in seinem Haus in Grumbach. So auch kurz vor Weihnachten 2014. Am 22. Dezember steht Steffen N. in der Küche und bereitet einen Kaffee für Hana H. zu. Als er ihn wenig später auf ihr Zimmer bringen will, ist sie nicht mehr da. Abgesehen vom Morgenmantel und ihren Hausschuhen sind all ihre Sachen verschwunden. Und es fehlt auch eine goldene Armbanduhr, die N. einst bei einer Auktion erstanden hatte.

„Das alles ist eine Lüge“, sagt Hana H. beim Prozess im Dippoldiswalder Amtsgericht, vor dem sie sich nun verantworten muss. „Ich habe nichts gestohlen.“ Die gebürtige Tschechin erklärt, dass die Uhr ein Geburtstagsgeschenk gewesen sei. Schon Ende September habe sie sie von ihrem Ex-Mann bekommen. Da hätte sie ihr aber nicht gepasst.

Im Oktober, als Hana H. mit ihrer Tochter und dem Enkelsohn von Steffen N. nach Österreich zu einem Kurzurlaub eingeladen worden war, will sie die angepasste Uhr zurückbekommen haben. Seitdem sei sie in ihrem Besitz, sagt H. Getragen habe sie sie aber nie.

Das Streitobjekt wird derzeit von ihrer Anwältin verwahrt, die sich für den Prozesstag aber krankheitsbedingt entschuldigen lassen musste. „Und überhaupt“, so fragt die Angeklagte, die in Hamburg lebt und seit 23 Jahren mit einem anderen Mann verheiratet ist, „wie kann es sein, dass eine Uhr, die einmal für 700 Euro ersteigert wurde, nun auf einmal mit 2 700 Euro beziffert wird?“ Um diese Summe geht es vor Gericht.

Das sei ja das Lohnende an Auktionen, sagt Steffen N. Der erfolgreiche Unternehmer erklärt, dass man bei Versteigerungen oft Dinge für rund 20 Prozent ihres eigentlichen Wertes erwerben könne. So sei das auch mit der Uhr gewesen. Sie ist aus 750er-Gold gefertigt und wiegt 90 Gramm. Dazu kommt die hochwertige Verarbeitung. Insgesamt, so sagt N. sei die Uhr heute um die 4 000 Euro wert. „Um das Geld geht es mir aber nicht“, betont der 65-Jährige. Er will nur die Uhr zurück.

Spülmaschine statt Armbanduhr

Geschenkt habe er seiner Ex-Frau zum Geburtstag nur ein Medaillon. Weil das aber im selben Behältnis wie die Uhr gelegen und Hana zu verstehen gegeben hatte, dass ihr diese auch gefällt, habe er sie ihr zur Probe einmal angelegt. „Das Armband war aber zu kurz“, erklärt N. dem Richter. Also habe er die Uhr zur Änderung in eine Dresdner Goldschmiede gebracht. 460 Euro soll das gekostet haben.

„Danach durfte Hana die Uhr immer tragen, wenn sie bei mir war. Überlassen habe ich sie ihr aber nicht.“ Weiter sagt N., dass er damals tatsächlich darüber nachgedacht hatte, seiner Ex-Frau den wertvollen Zeitmesser zu Silvester zu schenken. Aber kurz vor Weihnachten sei sie ja samt der Uhr verschwunden. Allerdings habe es am Abend zuvor einen Streit gegeben, räumt N. ein. Er sagt, dass es dabei um die Anschaffung einer Spülmaschine gegangen sei. Hana behauptet aber, dass ihr Ex-Mann darauf gedrängt habe, dass sie wieder zu ihm zurück komme.

Die Tochter der Angeklagten ist der Meinung, dass die Anzeige gegen ihre Mutter nur zustande gekommen ist, weil sie dem Werben ihres Ex-Mannes nicht nachgegeben hatte. Sie sagt, dass ihre Mutter die Uhr von Steffen N. vor der Reise nach Österreich geschenkt bekommen habe. Repariert worden sei sie bis dahin aber nicht.

Dem widerspricht N.

Da es aber Bilder vom Urlaub geben soll, auf denen zu sehen ist, dass Hana H. die Uhr trägt und der Geschädigte zudem die Reparaturrechnung samt Datum dem Gericht vorlegen will, muss die Sitzung unterbrochen werden. Sie wird fortgesetzt. Dann sollen die Beweise gesichtet und eventuell auch der Dresdner Goldschmied angehört werden.