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Strenge Regeln für Hausbesitzer

Wer an seinem Haus am Anger baulich etwas verändern will, muss sich künftig alles genehmigen lassen. Sonst drohen drastische Strafen.

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© Norbert Millauer

Von Ines Scholze-Luft

Altkötzschenbroda. Wie soll es in Altkötzschenbroda nach der Sanierung weitergehen? Wie lässt sich der attraktive Dorfkern erhalten, in den etwa zehn Millionen Euro Fördergeld und viele weitere private Millionen geflossen sind?

Besonders im Blickpunkt: Fassaden und Farben.
Besonders im Blickpunkt: Fassaden und Farben. © Norbert Millauer
Wird ein neuer Zaun gewünscht, ist ein Antrag nötig.
Wird ein neuer Zaun gewünscht, ist ein Antrag nötig. © Norbert Millauer
Auch Briefkästen sind eine bauliche Anlage.
Auch Briefkästen sind eine bauliche Anlage. © Norbert Millauer

2012 wurde die Sanierungsgebietssatzung aufgehoben. Seitdem beschäftigen sich Verwaltung und Stadträte mit diesen Fragen. Speziell mit zwei Varianten. Entweder regelt eine sogenannte Erhaltungssatzung alles das, was mit baulichen Veränderungen zu tun hat. Oder es gibt dazu entsprechende Empfehlungen.

Der wesentliche Unterschied: Während es bei den Empfehlungen bei Nichteinhaltung ohne Strafen abgeht, sieht die Satzung bei Verstößen Bußgelder bis zu 25 000 Euro vor. Außerdem, so erklärt Baubürgermeister Jörg Müller, muss bei bestehender Satzung alles zur Genehmigung eingereicht werden, was die Eigentümer an ihren Gebäuden vorhaben. Selbst das, was laut sächsischer Bauordnung bei Neubau oder Änderung eigentlich verfahrensfrei ist: Mauern und Zäune bis zu einer bestimmten Höhe, Garagen, Terrassenüberdachungen, Brunnen, Fenster, Türen.

Favorit der Verwaltung: die Empfehlung. Um die Bürokratie zu begrenzen und die Kräfte zu konzentrieren, sagt OB Bert Wendsche (parteilos). Immerhin sei schon die ganze Sanierung unter Sonderrecht gelaufen, also mit Einschränkungen. Weshalb sollte jetzt weiter Sonderrecht gelten, wo doch Anwohner und Eigentümer viel Engagement und Geld investiert und dazu noch den Ausgleichsbetrag für den gestiegenen Grundstückswert aufgebracht haben. Zumal für sie wie für alle anderen das Baurecht gilt und für viele Häuser das Denkmalrecht. Aus Verwaltungssicht genügend Regelungen, um das Gebiet zu sichern. Er habe Vertrauen in die Bürgerschaft, so der OB.

Unsicherheit stört

CDU-Stadtrat und Denkmalvereinschef Jens Baumann sieht das anders und bemüht einen Vergleich aus dem Straßenverkehr. Schließlich würden überall Schilder mit 50 und 30 stehen, aber wer hält sich daran? Altkötzschenbroda ist das Aushängeschild von Radebeul, sagt Baumann. Auf den Erhalt des ersten Sanierungsgebietes der Stadt müsse besonderes Gewicht gelegt werden. Wenn dort nur einer kommt und grundsätzlich was anderes macht, sei die ganze Mühe umsonst gewesen. Deshalb ist er für eine Satzung, gerade in Altkö.

Das sieht auch Thomas Gey so. Wenn auch nicht von Anfang an, sagt der SPD-Stadtrat. Erst war er für die Empfehlungen. Doch daran stört ihn nun die Unsicherheit. Weil nicht verhindert werden kann, wenn sich jemand nicht daran hält. Probleme könnte es möglicherweise mit neuen Eigentümern geben, gibt er zu bedenken. Radebeul sollte mal in Dresden schauen. Die Landeshauptstadt hat für alle ihre historischen Ortskerne eine Gestaltungssatzung.

Mehrheit ist dafür

Heinz-Jürgen Thiessen, Bürgerforum/Grüne, kann sich nicht entscheiden. Er schlägt vor, das Thema in den Stadtentwicklungsausschuss zurückzugeben. Vor allem, um sich noch einmal mit der Bürgerinitiative Altkötzschenbroda zu besprechen. Denn die 2013er-Umfrage vor Ort zum Thema Satzung oder Empfehlung, auf die sich Stadt und Stadtrat beziehen, liegt seiner Meinung nach zu lange zurück. Damals hatten sich von 66 angeschriebenen Betroffenen nur 28 zurück gemeldet, 14 waren für die Empfehlung, sieben für die Satzung, sieben gegen beides.

Doch die Stadträte wollen mit der Entscheidung nicht warten. Für den Rückverweis zum Ausschuss findet sich keine Mehrheit. Ebenso wenig für den Standpunkt von Jan Mücke, FDP. Er sagt, dass die Bürger in der Lage sind, für sich und andere Entscheidungen zu treffen und dafür keine Erhaltungssatzung brauchen.

Auch der Hinweis Roland Schreckenbachs, Freie Wähler, den Stand zu erhalten, ohne die Eigentümer zu sehr zu gängeln, hat schließlich keinen Einfluss auf das Ergebnis am Mittwochabend. Der Stadtrat stimmt der Erhaltungssatzung zu, mit 16-mal Ja, zwölfmal Nein und vier Enthaltungen.

Was nicht bedeutet, dass die Satzung ab sofort gilt. Erst wenn sie im Amtsblatt steht, voraussichtlich in zwei Monaten, sagt der Baubürgermeister. Für betroffene Eigentümer gibt es eine Broschüre mit Anwendungsbeispielen.