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Bauarbeiten gefährden berühmte Ruinen

Teotihuacán in der Nähe von Mexiko-Stadt gehört zum Weltkulturerbe. Jetzt bringen nicht genehmigte Bauarbeiten von Privatleuten die Ruinenstätte in Gefahr.

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Die mexikanische Ruinenstätte Teotihuacan gehört seit 1987 zum Weltkulturerbe der Unesco.
Die mexikanische Ruinenstätte Teotihuacan gehört seit 1987 zum Weltkulturerbe der Unesco. © AP

Teotihuacán. Ungenehmigte Bauarbeiten nahe Teotihuacán bringen die berühmte mexikanische Ruinenstätte in Gefahr. Wertvolle archäologische Zeugnisse seien bereits verändert worden, teilte das Kulturministerium in der Nacht zum Freitag (Ortszeit) mit.

Unterstützt von Nationalgarde und der Polizei hatten zuvor Vertreter des Ministeriums und des Nationalen Instituts für Anthropologie und Geschichte die Baustelle in der Ortschaft Oztoyahualco inspiziert.

Die "Stadt der Götter", 50 Kilometer nordöstlich von Mexiko-Stadt, gehört seit 1987 zum Weltkulturerbe der Unesco. Seit einigen Monaten werden auf zwei privaten Grundstücken am Rande der Hauptstätte aber innerhalb der Schutzzone Bauarbeiten durchgeführt. Medienberichten zufolge soll dort eine Vergnügungsstätte für Touristen entstehen.

Ungenehmigte Bauarbeiten sind nahe der berühmten mexikanischen Ruinenstätte Teotihuacan zu sehen.
Ungenehmigte Bauarbeiten sind nahe der berühmten mexikanischen Ruinenstätte Teotihuacan zu sehen. © AP

Teotihuacán entwickelte sich zwischen 100 und 650 nach Christus zu einer der mächtigsten Städte des präkolumbischen Amerikas. In ihrer Blütezeit lebten mehr als 100.000 Einwohner in der Metropole. Aus noch immer nicht ganz geklärten Gründen wurde sie danach verlassen. Die Ruinenstadt ist vor allem wegen der imposanten Sonnen- und Mondpyramide sowie des Tempels des Gottes Quetzalcóatl ein beliebtes Touristenziel.

Obwohl schon zwei Bauverbote und eine Klage vorliegen, trafen die Inspektoren nun 60 Arbeiter auf der Parzelle an, wie es in der Mitteilung hieß. Das Gelände sei eingezäunt und es seien Fundamente gelegt worden.

Nach Angaben der Behörden liegen unter den Grundstücken mindestens 25 archäologische Strukturen und Höhlen mit Überresten. (dpa)