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Teil 7: Abwarten und Tee trinken – und nicht den Mut verlieren

Nun bin ich nicht mehr arbeitslos, sondern selbstständig. Die Gewerbeanmeldung ist durch. Damit lebe ich nun ausschließlich vom Gründerzuschuss, auf Arbeitslosengeld habe ich keinen Anspruch mehr. Das heißt: Wenn mein Plan, eigener Chef zu werden, schiefgeht, falle ich in Hartz IV. Nicht auszudenken!

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Aufgeschrieben von Michael Rothe

Nun bin ich nicht mehr arbeitslos, sondern selbstständig. Die Gewerbeanmeldung ist durch. Damit lebe ich nun ausschließlich vom Gründerzuschuss, auf Arbeitslosengeld habe ich keinen Anspruch mehr. Das heißt: Wenn mein Plan, eigener Chef zu werden, schiefgeht, falle ich in Hartz IV. Nicht auszudenken!

Aber ich bin Optimist. Die Anmeldung beim Gewerbeamt in Dresden kostete 45 Euro und ging schnell über die Bühne. Für den Betrieb einer Schank- und Speisenwirtschaft werden aber weitere Nachweise gefordert. Beim Amtsgericht gibt’s die Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis und dem Insolvenzregister. Vom Einwohnermeldeamt hole ich das polizeiliche Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Und die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung tat das Finanzamt. Es lebe die Bürokratie!

Da ich mein Geschäftsmodell, die Lieferung weitgehend vorbereiteter Gerichte, später um einen Lebensmittelhandel und abends um ein kleines Restaurant erweitern will – ohne neue Anmeldung – bringe ich Nachweise bei. Zusatzkosten: 45 Euro.

Nicht nur die Urlaubszeit hat einiges verzögert. So muss ich warten, bis das Objekt ausgestattet werden kann, da noch Instandsetzungsarbeiten und zusätzliche Elektroanschlüsse erforderlich sind. Leider stand das Haus über sechs Monate leer. Folge: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt will vor der Freigabe für den Geschäftsbetrieb eine Wasserprobe. Die darf erst nach der Installation von Spülmaschine und Kombidämpfer entnommen werden. Da sind die Behörden, deren Vorgaben meine Gäste schützen, sehr genau.

Zudem erwarte ich meine Steuernummer, die an der Unterschrift des Eigentümers unter dem Mietvertrag hing. Der liegt jetzt beim Finanzamt, und ich hoffe, dass mein Briefkopf bald vollständig ist. Auch beim Internetanschluss gab es Probleme. Schlappe fünf Stunden habe ich auf den Techniker gewartet. Der kam dann doch nicht. Neuer Anlauf nächste Woche.

Und dann gibt es ja noch das Kleingedruckte, das keiner gern liest, das aber dennoch so wichtig ist, um sich abzusichern: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerade weil es dort auf jedes Komma ankommt, lasse ich diese AGB für meine Firma TOPF SECRET parallel von einem Anwalt entwerfen. Vom Erstgespräch, der Klärung offener Fragen mit beteiligten Unternehmen über die Rücksprache mit dem Rechtsanwalt bis zum endgültigen Entwurf vergeht auch mehr als ein Monat Zeit.

Als Unternehmer in spe lerne ich eine weitere Herausforderung kennen: Geduld. Da flattert das Einschreiben einer Anwaltskanzlei aus München ins Haus. Sie legt Widerspruch gegen meine Wort- und Bildmarke beim Deutschen Patent und Markenamt ein. Was nun?! Ich bin doch „nur“ der Koch. Ich lasse mir einen Termin beim Patentanwalt geben. Wir sind in der heißen Phase, die Spannung steigt.

Mit Gregors Gründertagebuch begleitet die SZ in loser Folge den arbeitslosen Dresdner Koch Gregor Merker (29) auf dem Weg in seine Selbstständigkeit. Die bisherigen Teile finden Sie unter www.sz-link.de/Tagebuch