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Teures Bengalo zum Nacktrodeln

Nach drei Versuchen gab das Gericht auf, einen Vorfall beim Spaßrennen in Altenberg zu klären. Für einen Zeugen wird das noch teuer.

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Wenigstens bekommt der Kinderschutzbund 200 Euro als späte Folge des Nacktrodelns vergangenes Jahr in Altenberg. Viel mehr ist bei dem Prozess gegen einen jungen Bärensteiner auch nach drei Verhandlungsterminen nicht herausgekommen. Der entscheidende Zeuge, der gesehen haben soll, wie der junge Mann drei Bengalofeuer angezündet hat, ist auch zum dritten Termin nicht angetreten.

Der Bärensteiner war angeklagt, weil er Bengalofeuer verwendet haben soll, die in Deutschland nicht zugelassen sind. So etwas ist kein Spaß, sondern ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Deswegen hatte er einen Strafbefehl erhalten, dem gemäß er 500 Euro zahlen sollte. Doch dagegen ging er in Widerspruch. Seine Aussage war: Er hat kein solches Feuer angezündet, aber eines aufgehoben, das von hinten geflogen kam, um es im Schnee zu löschen.

Hauptzeuge fehlt schon wieder

Ein Sicherheits-Mitarbeiter will den Angeklagten aber beim Anzünden gesehen haben. Damit wäre das der entscheidende Mann gewesen, den der Richter als Zeuge benötigt. Er kam aber nie, obwohl er zu jedem Gerichtstermin geladen war. Schon beim ersten Verhandlungstermin hatte er deswegen hundert Euro Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen. Beim zweiten Prozess war er entschuldigt. Für das gestrige Fehlen erhält er erneut ein Ordnungsgeld. Der Richter legte sich noch nicht auf eine Summe fest, sagte aber, dass sie wahrscheinlich über den 200 Euro liegt, die der Angeklagte nicht als Strafe, sondern als Geldauflage bezahlen muss. Denn Staatsanwalt und Richter einigten sich schließlich darauf, das Verfahren einzustellen. Noch mehr Aufwand wegen des kleinen Vergehens wäre kaum zu rechtfertigen.

Der Angeklagte, der von Hartz IV lebt, konnte sich noch aussuchen, wem er die 200 Euro Geldauflage zukommen lässt, die er für die Einstellung zu zahlen hat. Er wollte etwas für Kinder tun, also bekommt der Kinderschutzbund das Geld. (SZ/fh)