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Tierheim Meißen verliert Rechtsstreit gegen das Landratsamt

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Amt sollte 5.400 Euro für die Versorgung vernachlässigter Tiere zahlen.

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Meißen/Dresden. Im Rechtsstreit zwischen dem Tierheim Meißen-Winkwitz gegen den Landkreis Meißen hat das Landgericht Dresden jetzt ein Urteil gesprochen. Die Klage des Tierheimes wurde abgewiesen. Das Tierheim hatte vom Landkreis über 5.400 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent für die Unterbringung und Versorgung vernachlässigter Tiere, die sich im Privatbesitz befinden, gefordert. In der Argumentation des Tierheimes wurde von einer tierschutzrechtlichen Anordnung des Veterinäramtes ausgegangen, die es jedoch zu keinem Zeitpunkt gegeben hat. Außerdem ist es die Pflicht des Tierhalters, die Kosten zur Unterbringung und Verpflegung zu erstatten, so die Begründung der Richterin.

Im Mai vorigen Jahres hatten Mitarbeiter des Tierschutzzentrums Meißen eine Wohnung im Lommatzscher Stadtteil Mögen geöffnet. Sie fanden in der total vermüllten Wohnung vier halb verhungerte und vernachlässigte Katzen und zwei Hunde. Die Tiere wurden im Tierschutzzentrum Winkwitz wieder aufgepäppelt. Doch über die Kosten der Rettungsaktion ist jetzt ein Streit entbrannt. Das Tierschutzzentrum in Meißen Winkwitz fordert vom Landkreis Meißen 5.456 Euro für Unterbringung und Tierarzt. Doch der Landkreis weigert sich zu zahlen. Deshalb zog das Tierschutzzentrum vor Gericht.

Frau M., die Tierhalterin, hat bereits 2.000 an das Tierschutzzentrum gezahlt. Das fehlende Geld wollte sich das Tierheim jetzt vom Landratsamt holen. „Das Amt ist unser Vertragspartner, es hat die Tiere beschlagnahmt“, sagte gestern Tierheimchef Mario Aßmann. Deshalb müsse es auch für die Kosten aufkommen.

Die Richterin am Landgericht folgte dieser Argumentation nicht. „Das Gericht hat ein öffentlich-rechtliches Gesetz herangezogen. Das gilt für die Verwaltung, nicht jedoch für ein privat betriebenes Tierheim“, mein Hans Christian Ross, der Anwalt des Tierheimes. Er möchte am liebsten in Berufung vor dem Oberlandesgericht gehen. Doch das muss letztlich sein Mandant entscheiden. Der versteht das Urteil nicht. „Das ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagt Aßmann. Er wolle jetzt erst mal die Urteilsbegründung abwarten und weitere Dokumente sichten, ehe er eine Entscheidung trifft, ob er in Berufung geht oder nicht. Das Ganze ist auch eine Kostenfrage. Schon bisher sind für das Tierheim rund 1.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aufgelaufen. Einen Vergleich im Vorfeld der Verhandlung hatte Aßmann abgelehnt. Dort sollte das Landratsamt 1.000 Euro an das Tierheim zahlen. Mit weniger als 4.000 Euro wollte er sich nicht zufriedengeben. „Vor allem ärgert mich die Ignoranz des Landratsamts. Auf unsere Schreiben hat es einfach nicht geantwortet“, so der Tierheimchef.