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Tierkadaver gehören nicht in Biotonne

Haustiere dürfen im Garten vergraben werden. Dafür gibt es strenge Auflagen. Meist gelten sie als Sondermüll.

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© Symbolbild/dpa

Region Döbeln. Nicht nur Schutt und Müll werden achtlos in der Natur entsorgt, sondern häufig auch Tierkadaver und Schlachtabfälle. „Im Landratsamt gehen regelmäßig Anzeigen über diese illegale Entsorgung ein. Meist wurden die Tierkörper oder Teile davon durch aufmerksame Bürger im Wald, am Wegesrand oder anderen entlegenen Stellen in der Natur aufgefunden“, so Kreissprecher André Kaiser.

Das ist nicht nur unschön, sondern birgt auch gesundheitliche Risiken. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt warnt vor den Gefahren, die dadurch für andere Tiere, Tierbestände aber auch für Menschen entstehen. „Oft sind Infektionskrankheiten die Todesursache bei vermehrt auftretenden Tierverlusten. So tritt vor allem in der Vegetationsperiode eine für Kaninchen hochansteckende und meist tödlich verlaufende Krankheit, die sogenannte Chinaseuche auf“, erklärte Kaiser. Während des Verwesungsprozesses bilden sich Krankheitserreger – darunter beispielsweise Salmonellen.

Es gibt legale Möglichkeiten für die Entsorgung von Heimtieren – also Hunde, Katzen, Kleinsäuger, Ziervögel und -fische, Schlangen und Echsen: „Sie sind grundsätzlich in der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen. Sie können auf dafür registrierten Plätzen begraben oder in einem zugelassenen Tierkrematorium eingeäschert werden“, so Kaiser. In Naundorf in Striegistal gibt es den einzigen Tierfriedhof Mittelsachsens.

„Ausnahmsweise dürfen einzelne Körper von Heimtieren auf dem eigenen Grundstück des Tierbesitzers vergraben werden, sofern dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt“, ergänzte er. Zudem müssten die Leichenteile mit einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt sein. Alle anderen vom Menschen als Haustier gehaltene Arten – also Schweine, Pferde oder Ähnliches – dürften laut Kaiser nicht vergraben werden.

Dasselbe gelte für Schlachtabfälle. „Bestimmte Teile von Rindern, Schafen und Ziegen zählen zum sogenannten spezifizierten Risikomaterial, das zwingend in der TBA Sachsen zu entsorgen ist“, so André Kaiser. Schlachtabfälle von Haustieren dürften auf keinen Fall in die Biotonne geworfen, vergraben oder in die Natur entsorgt werden. (sol)