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Tierzählung in Stall und Taubenschlag

Vom Rind bis zum Fisch muss alles gemeldet werden. Katzen werden noch nicht registriert.

Von Gunnar Klehm
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© © Symbolfoto: dpa

Bei Hunden sind die Behörden im Bilde. Über die Hundesteuer ist dokumentiert, wie viele dieser Haustiere es gibt. Eine Meldepflicht besteht aber auch für viele andere Tierarten. Per Gesetz sind die Tierhalter verpflichtet, jährlich ihre Tierbestände an die Sächsische Tierseuchenkasse zu melden. Doch das ist nicht alles an Bürokratie. Auch der Veterinärbehörde des Landratsamtes sind der Beginn von Tierhaltungen oder wesentliche Änderungen, wie etwa die Haltung einer anderen Tierart, anzuzeigen, teilt die Behörde mit. Katzen fallen allerdings nicht darunter.

Anzugeben ist jedes Jahr die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere für folgende Tierarten: Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine (auch Mastschweine und Minipigs), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Pferde, Esel, alle weiteren Klauentiere, aber auch Bienenvölker, Kameliden (dazu zählen Alpakas) und Gehegewild. Dabei sei es unerheblich, ob Tiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden, heißt es. Mitzuteilen sind auch Fischhaltungen außer ausgesprochene Hobbyhaltungen in Gartenteich oder Aquarium.

Auch wenn eine Tierhaltung beendet wird, muss das der Veterinärbehörde mitgeteilt werden. Das ist beispielsweise eine wichtige Information für Erben, die bisher wenig mit der Tierhaltung zu tun hatten. Die werden von Amts wegen um Mitteilung gebeten, ob die Tierhaltung beendet oder durch andere fortgeführt wird.

Die Mitteilung kann per E-Mail an: [email protected] oder per Fax an 03501 5152409 erfolgen.

Sie wollen noch besser informiert sein? Schauen Sie doch mal auf www.sächsische.de/pirna und in unseren anderen Online-Ausgaben für Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz vorbei.

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