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Tonnagebegrenzung für Laster und Busse

Auf der Kreisstraße zwischen Hohnstein und Bad Schandau muss der Verkehr beschränkt werden. Grund sind Bauarbeiten. 

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Tonnagebegrenzung auf zehn Tonnen gilt für einen Straßenabschnitt.
Tonnagebegrenzung auf zehn Tonnen gilt für einen Straßenabschnitt. © Archiv: SZ

Während der Bauarbeiten an der Kreisstraße zwischen Hohnstein und Bad Schandau wird die Ortsdurchfahrt Goßdorf immer wieder auch von Lastern und Bussen als kurze Umleitungsstrecke angefahren, obwohl diese dort unweigerlich steckenbleiben. Im Zuge der Beschilderung der Umleitung wurden jetzt in Goßdorf weitere Verkehrszeichen aufgestellt, die die Fahrer rechtzeitig warnen. Bereits an der Kreuzung Lohsdorf/Waitzdorf wird darauf hingewiesen, dass die Tonnagebegrenzung auf zehn Tonnen nur zwei Kilometer gilt. Außerdem wird die Geschwindigkeit generell auf 40 km/h beschränkt. Im Ort selbst weisen dann mehrere Schilder auf die Tonnagebegrenzung von 3,5 Tonnen hin. Gleiche Schilder stehen in Rathmannsdorf und in Porschdorf. Die Stadtverwaltung in Hohnstein will den Straßenverkehr in Goßdorf weiter im Blick behalten, um mit anderen Beschränkungen einzugreifen, wenn es notwendig sein sollte. (SZ/aw)

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