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Tschechen-Böller bringen Gericht zum Grübeln

Ein Ebersbach-Neugersdorfer muss sich wegen Besitzes von La-Bomba- Knallern verantworten. Aber diese stammten von einer Handelskette.

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Von Rolf Hill

Ebersbach-Neugersdorf. Wenn es um Feuerwerk aus den Nachbarländern geht, kennen Zoll und Bundespolizei viele Geschichten. Denn obwohl nicht jeder kontrolliert werden kann, erwischt es manche. So erging es einem 41-Jährigen aus Ebersbach-Neugersdorf, der nun vorm Zittauer Amtsgericht stand. An einem Februarabend wurden sechs unerlaubte Böller der Marke La Bomba gefunden. Der Mann sei mit dem Fahrrad über Sohland nach Šluknov (Schluckenau) gefahren, um in einem der vietnamesischen Märkte die Böller zu kaufen, erzählte der Angeklagte. Auf der Rückfahrt sei er kontrolliert worden, womit die Sache aufflog. Offensichtlich hatte der Angeklagte noch erhebliche Gedächtnislücken, was das tatsächliche Geschehen betraf. Er war nämlich laut Aussage eines als Zeugen gehörten Kriminalbeamten keineswegs auf der Straße nach Sohland kontrolliert, sondern dort vom Rettungsdienst hilflos aufgesammelt worden. Die Sanitäter brachten ihn ins Krankenhaus Ebersbach. Erst später wurde bei ihm ein Alkoholspiegel von 2,74 Promille festgestellt. Aufgrund dieser Umstände informierte man die Polizei, die den Betrunkenen zur Ausnüchterung ins Revier Zittau brachte. Und erst dort wurden bei der Durchsuchung seines Rucksacks die illegal aus Tschechien eingeführten Böller gefunden. Unsicherheit kam auf, als der Kriminalbeamte, der sich mit dem Fall befasst hatte, erklärte, auf den gefundenen pyrotechnischen sei der Firmenhinweis von OBI gewesen. Richter Gisbert Oltmanns unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung, um dazu noch einmal in den Gesetzen zu recherchieren. Es ergab sich, dass derartige, von OBI vertriebene Artikel zwar den Vorschriften entsprechen, aber trotzdem genehmigungspflichtig sind. Während Richter Oltmanns daraufhin plädierte, noch einmal Sachverständige zu hören, war Staatsanwalt Gun dafür, das Verfahren abzuschließen. Allerdings gab er den rechtlichen Hinweis, dass es sich aufgrund der neuen Erkenntnisse auch um eine Ordnungswidrigkeit anstatt eine Straftat handeln könne.

Nachdem Richter Oltmanns die Beweisaufnahme abgeschlossen hatte, folgte der Schlussvortrag des Staatsanwalts. Dieser wies darauf hin, dass die unerlaubte Einfuhr von Pyrotechnik inzwischen eine Art Volkssport geworden sei. Deren Verwendung habe nicht nur das Erschrecken von Mensch und Tier zur Folge, sondern die Verletzungsgefahr sei nachgewiesen. Da es sich aber in diesem Falle um Böller handelte, die aufgrund ihrer Herkunft von OBI deutschen Vorschriften entsprechen dürften, ging er von einem Bußgeldtatbestand aus. Dieses sollte 200 Euro betragen. Richter Oltmanns sah die Sache anders. Anstatt ein Urteil zu verkünden, erklärte er, man müsse zur Gefährlichkeit der Feuerwerkskörper noch einmal Spezialisten befragen. Nur so könne endgültig geklärt werden, ob es sich bei deren Einfuhr um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit handelte. So erging der Beschluss, das Verfahren bis auf Weiteres auszusetzen.