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Tschechisches Verfassungsgericht bekräftigt Urteil gegen KZ-Vergleich

Meinungsfreiheit deckt nicht alles: Das oberste tschechische Gericht hat das Urteil gegen einen Mann bekräftigt, der in einem Video die Arbeit in einem Stahlwerk der in einem KZ gleichgesetzt hat.

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Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn hat am Dienstag verhandelt.
Das tschechische Verfassungsgericht in Brünn hat am Dienstag verhandelt. © Wikipedia/Millenium187

Brünn. Das tschechische Verfassungsgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen eines NS-Vergleichs weitestgehend bestätigt. Der Tscheche hatte die Arbeit in einem Stahlwerk in einem Youtube-Video mit der Inhaftierung in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager gleichgesetzt.

Das Gericht in Brünn (Brno) bekräftigte am Dienstag, dass sich der Urheber in diesem Fall nicht auf die Meinungsfreiheit berufen könne. Die Richter betonten, dass er die "allgemein anerkannten Regeln der Anständigkeit" überschritten habe. Jede Bagatellisierung der NS-Verbrechen müsse entschieden abgelehnt werden, erklärten sie.

Nach Angaben des Gerichts wurde in dem Video eine Stellenanzeige des Stahlwerks gezeigt, gefolgt von dem Satz: "Für das deutsche Wirtschaftswunder ist der tschechische Arbeiter zum Humankapital geworden." Darauf folgten demnach historische Aufnahmen abgemagerter KZ-Häftlinge und verschiedene Fotomontagen, in denen ein Firmenvertreter als Mitglied der "Lagerpolizei" dargestellt worden sei. Das sei "höchst beleidigend" und "inakzeptabel", stellten die Verfassungsrichter klar.

Eine frühere Instanz hatte dem von der Fotomontage betroffenen Mann ein Schmerzensgeld von umgerechnet 7.500 Euro zugesprochen. Das sahen die Verfassungsrichter zwar als gerechtfertigt an, aber als zu hoch, da der Verurteilte nur über ein Monatseinkommen von umgerechnet knapp 850 Euro verfügt. Der Fall geht nun zurück an das erstinstanzliche Bezirksgericht in Přerov. (dpa)