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Tunnel in Reichenbach unter Wasser

Immer wieder taucht das Problem in der Unterführung auf. Der Bahn ist das bekannt.

Von Constanze Junghanß
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Überfluteter Tunnel: Die Bahn kennt das Problem.
Überfluteter Tunnel: Die Bahn kennt das Problem. © C. Junghanß

Trockenen Fußes ist da kein Durchkommen mehr möglich: Der Bahnhofstunnel Reichenbach steht ab und an mal unter Wasser. Anfang Januar war das wieder so gewesen. Um zum Anschluss von Gleis 2 in Fahrtrichtung Görlitz zu kommen, holen sich Bahnreisende feuchte Socken. Eine Ausweichmöglichkeit gibt es nicht. Das sorgt für Unmut. „Warum nimmt sich dieser Sache denn niemand mal an. Das kann ja nicht sein, dass wir hier jedes Mal durch eine riesige Pfütze laufen müssen“, schimpft eine Frau. Der Minisee vor der Treppe ist nicht das einzige Problem der Unterführung. Auch das Vordach über dem Tunneleingang an der Bahnhofstraße ist undicht. An mehreren Stellen regnet es rein.

Das Wasser, das von oben tropft, fällt genau auf die Treppen. Bei den aktuellen Temperaturen bildet sich teilweise eine Eisschicht und Treppennutzer können gefährlich ins Schlingern kommen. Auch da gibt es keine Ausweichmöglichkeit. Über die nassen gefrorenen Treppen muss man drüber, um nach unten zu gelangen. Bei der Stadtverwaltung war die aktuelle Lage von Anfang Januar zwar nicht bekannt. Allerdings ist es nicht die Stadt, die für den Tunnel verantwortlich ist. Das Gelände gehört zur Bahn. Die Bahn hat die Angelegenheit nun auf dem Schirm. Die Pressestelle teilt auf Nachfrage der SZ mit: „Das Problem tritt von Zeit zu Zeit bei starken und anhaltenden Niederschlägen auf.“ Dass sich das Wasser unterhalb der Treppe anstaut, habe unterschiedliche Ursachen, heißt es weiter. „Im aktuellen Fall war die Ursache eine defekte Entwässerungsleitung“, so die DB-Pressestelle. Mittlerweile sei Abhilfe geschaffen worden. Die Reparatur ist nach Aussage der DB nun erfolgt. Auch das Vordach soll repariert werden. Einen Zeitpunkt dafür nennt die Pressestelle nicht, bestätigt jedoch, dass „grundsätzlich die Bahn für die verkehrssichere Benutzung der gesamten Verkehrsanlagen verantwortlich“ ist. Das bezieht sich auch auf die Streu- und Räumpflicht.

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