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Den besten Freund gefesselt

Zwei Männer aus der Sächsischen Schweiz verschicken von einer fragwürdigen Aktion auch noch Bilder per WhatsApp. Das hätte Sinn, behaupten sie.

Von Yvonne Popp
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© Symbolfoto: dpa

Es sollte ein schöner Abend werden. Doch er mündete in einem Fiasko, das wiederum nun von einem Strafrichter aufgearbeitet werden muss. Dabei wäre es wahrscheinlich gar nicht so weit gekommen, wenn weniger Alkohol im Spiel gewesen wäre.

Der war aber an jenem 23. Februar des vergangenen Jahres reichlich geflossen. Während eines Ausflugs nach Tschechien hatte Falco G. zusammen mit seinem damals besten Freund und dessen Lebensgefährtin Bier und den ein oder anderen Schnaps getrunken. Und da war es auch schon zu ersten Kabbeleien gekommen. „Wenn mein Kumpel gesoffen hat, wird er aggressiv“, erklärt Falco G. am Amtsgericht in Pirna. Wieder zurück in der Sebnitzer Wohnung seines Freundes, habe er sich nicht mehr mit anschauen wollen, wie dieser seine Partnerin misshandelte, erzählt G. weiter.

Gemeinsam mit einem anderen jungen Mann stieß er den Freund zu Boden und fesselte ihn dann mit Klebeband. Obendrein filmte der Deutsche sein bäuchlings am Boden liegendes Opfer und schickte die Bilder via Whatsapp an verschiedene Leute, darunter auch an dessen Familie. „Ich wollte halt dokumentieren, wie schlimm er drauf ist, wenn er betrunken ist“, rechtfertigt sich G., der sich zusammen mit seinem 20-jährigen Spannemann wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.

Mit der Filmerei habe er bewirken wollen, dass sein Freund sich seinem Alkoholproblem stellt und vielleicht auch einen Entzug macht, erklärt der Handwerker. Auch habe man die Freundin schützen wollen. Das alles seien Entscheidungen gewesen, die innerhalb von Sekunden gefällt wurden. Jedweden Tatvorsatz bestreitet er. Schließlich habe man ja dann auch selbst die Polizei angerufen, merkt Falco G. an.

Doch für die damalige Lebensgefährtin und heutige Ehefrau des Opfers war und ist dessen Alkoholkonsum offenbar kein Problem. „Dass wir dann streiten und ich auch mal eine gewischt kriege, kommt schon öfter mal vor“, räumt die 30-Jährige vor Gericht ein. Die Tätlichkeiten am 23. Februar habe sie deshalb gar nicht weiter ernst genommen. Vielmehr habe sie gestört, dass der Angeklagte sich eingemischt hatte. Aber es könne schon sein, dass er ihr damals habe nur helfen wollen, sagt sie.

So sieht denn auch der vorsitzende Richter keinen Grund, die Sache weiter zu verfolgen. Auch er geht davon aus, dass die beiden Angeklagten eigentlich nur hatten helfen wollen. Weil das Opfer kaum verletzt worden ist, könne er eine vorläufige Einstellung des Verfahrens vertreten, erklärt der Richter. Falco G. muss dafür eine Geldauflage von 1 000 Euro an die Suchthilfe zahlen, sein Spannemann nur 500 Euro, die er alternativ auch in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln kann.

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