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Umwelthilfe darf weiter klagen

Der Verein klagt gern und viel - und das zu Recht, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied. Zuvor hatte ein Autohändler die Organisation verklagt.

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Blick auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Blick auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. © Christoph Schmidt/dpa

Karlsruhe. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Urteil fest. (Az. I ZR 149/18)

Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Der Geschäftsführer hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt wurde.

Die Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation, nicht als Verbraucherschutzverband. (dpa)