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Kreis zahlt knapp zehn Millionen Euro Unterhaltsvorschuss

Die Zahl der Empfänger hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Das wirkt sich auch auf die Anzahl des Personals aus.

Von Sylvia Jentzsch
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Die Gründe, warum Elternteile keinen Unterhalt zahlen, reicht von der Auseinandersetzung der Eltern bis hin zur Leistungsunfähigkeit des zum Unterhalt verpflichteten.
Die Gründe, warum Elternteile keinen Unterhalt zahlen, reicht von der Auseinandersetzung der Eltern bis hin zur Leistungsunfähigkeit des zum Unterhalt verpflichteten. © Interessenverband Unterhalt u. F

Mittelsachsen. Seit 1. Juli 2017 kann für Kinder bis 18 Jahre ein Unterhaltsvorschuss beim Landratsamt Mittelsachsen beantragt werden. Zuvor war dies nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren möglich. Das wirkt sich sowohl auf das Personal als auch auf die Kosten aus.

So wurden im vergangenen Jahr 9,6 Millionen Euro Unterhaltsvorschuss bezahlt. Eventuelle Nachzahlungen sind dabei noch nicht berücksichtigt. In diesem Jahr sollen für den Unterhaltsvorschuss sogar etwa 11,4 Millionen Euro in den Haushalt des Landkreises eingestellt werden. Vor der Gesetzesänderung waren es 4,2 Millionen Euro, die an Betroffene ausgezahlt wurden. 

Der Landkreis bekommt rund 40 Prozent der Ausgaben vom Bund zurück, weitere 30 Prozent der Kosten hat der Freistaat übernommen. Waren es Anfang des Jahres 2017 rund 2.000 Leistungsempfänger, sind es derzeit 4.100 Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf die Leistungen haben. Diese Zahl sei bisher konstant, teilte die Pressestelle des Landratsamtes auf Anfrage mit. 

In diesem Jahr sind auch die Zahlbeträge gestiegen. Wurden für Kinder im Alter von Null bis fünf Jahren im vorigen Jahr 154 Euro ausgezahlt, sind es in diesem Jahr 160 Euro. Der Betrag für die Sechs- bis Zwölfjährigen steigt um sieben Euro auf 212 Euro und der bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres um neun Euro auf 282 Euro.

Die Verwaltung fordert das Geld von den säumigen Elternteilen zurück. Das gelingt aktuell in etwa 25 Prozent der Fälle. In Summe sind das 1,4 Millionen Euro.

Derzeit sind zwölf Mitarbeiter mit den Leistungen zum Unterhaltsvorschuss beschäftigt. Hinzu kommen vier, die sich um die Rückzahlungen kümmern. „Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, dass die Sachbearbeitung und der sogenannte Rückgriff innerhalb einer Verwaltung angesiedelt sind. Die Mitarbeiter sind zudem im Bereich Rückgriff auf die Titulierung und Vollstreckung spezialisiert“, sagte Pressesprecher André Kaiser. Deshalb gebe es keine Forderung nach einer zentralen Stelle, die nach den Schuldnern fahndet.

Die Beitreibung des Vorschusses erfolge nach Titulierung über privatrechtliche Vollstreckung. Das sind unter anderem Gerichtsvollzieher, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Das Unterhaltsvorschussgesetz sehe auch Bußgelder vor. 

Darüber hinaus kommen Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung in Betracht, so Kaiser. Für fast der Hälfte der betroffenen Elternteile falle die Rückforderung ohnehin weg, weil diese auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen sind. Es bleiben nur etwa 60 Prozent, von denen Geld zurückgefordert werden kann.