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Unzufrieden mit dem Hochschulgesetz

Die Technische Universität Dresden kritisiert fehlende Freiheiten und sieht damit Sachsen weit abgeschlagen.

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Von Stephan Schön

Dresden. Die größte Universität des Landes hält Sachsens neues Hochschulgesetz für völlig unzureichend. „Jetzt sind wir nach meiner Meinung weit abgeschlagen“, erklärte Hermann Kokenge, Rektor der Technischen Universität Dresden, gestern nach dem Landtagsbeschluss. Sachsen bleibe mit seinen Regelungen weit hinter solchen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und selbst Hamburg zurück. Dort haben die Hochschulen schon vor Jahren deutlich mehr Freiheiten bekommen.

Wenige Tage vor der Landtagsabstimmung seien noch Dinge geändert worden, zu denen die Hochschulen hätten nicht einmal mehr Stellung nehmen können. So sehe das Gesetz nun einen erweiterten Senat vor, dessen Größe dieser selbst bestimmen könne, erklärt Kokenge. Dies könnte künftig wieder zu Entscheidungsblockaden innerhalb der Hochschulen führen. Genau aus diesem Grund war ja das Konzil als Entscheidungsgremium mit einigen Hundert Mitgliedern eigentlich abgeschafft worden. „Es kann durchaus sein, dass wir wieder dahin kommen.“

Sachsens Hochschulen müssen heute effektiv und gut geführt werden, das ist angesichts des internationalen Wettbewerbs um Forscher und Forschungen wichtig. Entscheidungen müssen schneller denn je getroffen werden. Wissenschafts-Management ist nötig.

Anders als dem TU-Rektor, geht dies dem früheren Leipziger Uni-Rektor und SPD-Abgeordneten, Cornelius Weiss, bereits deutlich zu weit. Aus Ärger über das mit sozialdemokratischen Grundsätzen nicht vereinbare Hochschulgesetz enthielt er sich der Stimme. Das Gesetz falle in entscheidenden Punkten hinter das bisherige zurück, erklärt er. Die Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen würden zudem weitgehend außer Kraft gesetzt. Die Wissenschaft sei künftig durch die Einflussnahme eines externen Hochschulrates bedroht. Das sei sogar möglicherweise verfassungswidrig, warnt Weiss.