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Sohn aus Klinik entführt?

Ein Junge wird in der Zscheckwitzer Klinik behandelt. Dann verschwindet er. Angeblich geht es ihm gut.

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© Karl-Ludwig Oberthür

Von Stephan Klingbeil

Kreischa. Der Junge war weg, die Aufregung groß. Um 19 Uhr war der kleine Max* noch immer nicht zurück. Sein Vater hatte den Dreijährigen an jenem 14. Juni 2016 in der Kinderklinik Bavaria im Kreischaer Ortsteil Zscheckwitz abgeholt – fünf Stunden zuvor. Er wollte mit dem Kind spazieren gehen, soll der aus München stammende Mann erklärt haben, der nun am Amtsgericht in Dippoldiswalde wegen Kindesentziehung angeklagt worden ist. Allerdings geschah die mutmaßliche Kindesentziehung nicht zulasten der Mutter. Sie spielt in dieser Geschichte eine ganz eigene Rolle. In Wirklichkeit wurde das Sorgerecht beider Elternteile eingeschränkt. Sie standen im Verdacht, Max mit heißem Wasser verbrüht zu haben. Per Hubschrauber soll das Kind seinerzeit in eine Klinik geflogen worden sein.

Der Fall sei aber inzwischen eingestellt worden, der Verdacht hätte sich wohl nicht bestätigt, hieß es vor Gericht. Die Version der Mutter lautete: Der damals noch keine drei Jahre alte Max war in der elterlichen Küche auf einen Hochstuhl geklettert und übergoss sich selbst mit heißem Wasser aus einem Wasserkocher. Das Jugendamt in Erfurt glaubte der Mutter aber nicht. Die Rumänin hätte zuvor gesagt, dass sie sich zur Zeit des vermeintlichen Unfalls um ihre jüngere Tochter gekümmert habe.

Fakt ist: Die Eltern hätten im Juni 2016 nicht alleine über den Aufenthalt des Kindes entscheiden dürfen. Doch genau das hat der 52-jährige Vater getan, als er Max aus der Klinik mitgenommen und ihn offenbar nach Ungarn gebracht hat. Damit brach er auch die Behandlung seines Sohnes in Zscheckwitz ab, die nach den schweren Brandverletzungen nötig war.

Ursprünglich sollte der derzeit arbeitslose Mann wegen des Vorfalls eine Geldstrafe über 5 400 Euro zahlen. So sah es jedenfalls der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vor. Doch dagegen wehrte er sich. Deshalb muss der Fall vor Gericht aufgeklärt werden. Im Gespräch war eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen. Doch das lehnte die Anklage ab. In Dippoldiswalde ließ sich der Angeklagte von seinem Anwalt vertreten, er selbst fehlte. Wie der Vorsitzende Richter bestätigte, sei das bei derartigen Verfahren erlaubt.

Max würde derweil inzwischen in Ungarn leben, wo er auch medizinisch behandelt worden sei. Nur einen Tag vor dem zunächst angedachten Entlassungstermin soll ihn der Beschuldigte dorthin gebracht haben. Eigentlich sollte das Kind aber noch länger in Zscheckwitz bleiben, so ein Arzt.

Mutter belastet sich selbst


Ein Rückführungsantrag nach Deutschland war laut der zuständigen Amtspflegerin aus Thüringen später abgelehnt worden. Zudem hätten ungarischen Behörden bestätigt, dass das „Kind gut versorgt“ sei – es läge „keine Kindeswohlgefährdung“ vor. Der Handlungsspielraum für das Jugendamt hier sei begrenzt, auch wenn der kleine Max ein deutscher Staatsbürger sei.

Doch es gibt Zweifel an den Angaben. Denn die Eltern seien nach dem angeblichen Unfall gegenüber Behörden, Ärzten und anderen Patienten mehrfach aggressiv aufgetreten. Mit der Behandlung in der Spezialklinik in Kreischa war zumindest die Mutter offenbar nicht einverstanden.

In einem Brief an das Gericht witterte sie eine Verschwörung. Die Aussagen sind abenteuerlich. Ihr Sohn sei „eingesperrt worden“ und sei „nicht für den Organhandel geboren“. Auch schrieb die Frau, dass die „Menschenrechte in der ehemaligen DDR mit Füßen getreten worden“ seien.

Vor allem aber läge hier doch keine Kindesentziehung vor, schrieb die Frau. In dem Schreiben behauptet sie außerdem, dass nicht ihr Partner den gemeinsamen Sohn von Kreischa nach Ungarn gebracht hätte, sondern dass sie das war. Diese Aussage hätte erheblichen Einfluss auf den Dippoldiswalder Prozess gegen den Angeklagten. Doch auch hier gibt es Zweifel.

Denn der Beschuldigte habe noch am Abend des 14. Juni 2016 kurz nach 19 Uhr ein Telefonat mit einer Krankenschwester geführt. Das ergibt sich aus einem Klinikprotokoll. In diesem Gespräch habe der Mann versichert, dass es seinem Sohn gut gehe und sie unterwegs seien nach Ungarn.

Weitere Indizien deuteten zudem darauf hin, dass die mutmaßliche Kindesentziehung schon länger von den Eltern geplant war. Das Gericht folgte so nicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, sondern verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Die im Strafbefehl zuvor verhängte Höhe der 180 Tagessätzen blieb bestehen. Jedoch wurde der Satz von 30 auf fünf Euro verringert. Der Grund: Der Mann sei in Ungarn auf Sozialhilfe angewiesen. Seine sechsköpfige Familie erhalte dort 150 Euro im Monat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

* Der Name wurde von der Redaktion geändert.