Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Vermeintlicher Drogendealer stürzt aus dem Fenster

Das Berufungsverfahren gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler wurde eingestellt. Er kann sich an nichts erinnern.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Peter Schmieder

Mit seinem Sturz aus dem Fenster machte er 2008 Schlagzeilen. Die Polizei fand kurz danach in seiner Wohnung Drogen und viel Bargeld. Dem Verunglückten fehlt jede Erinnerung. War der so schwer Gestürzte ein Drogenhändler? Das Amtsgericht Döbeln kam im Januar zu der Überzeugung, dass er es nicht war.

Damals wurde der Döbelner lediglich wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren am Donnerstag am Landgericht Chemnitz hatte Richter Markus Zimmermann das letzte Wort in diesem außergewöhnlichen Fall. Der spricht weise und drängt auf Verständigung. Beide Parteien ziehen ihre Berufung zurück. Das Urteil aus Döbeln wird rechtskräftig.

6.000 Euro gefunden

Am Abend des 12. Oktober 2008 stürzte der damals 25-Jährige gelernte Industriekaufmann aus dem Fenster seiner Döbelner Wohnung. Warum, ist bis heute nicht gänzlich geklärt. Ein Fremdeinwirken sei aber auszuschließen. Als Polizisten kurz nach dem Sturz die Wohnung betraten, wurden sie überraschend fündig. In einer Kommode lagen große Mengen an Haschisch und Marihuana, 6.000 Euro in kleinen Scheinen und unzählige Handys.

Der deswegen Angeklagte ist heute arbeitsunfähig und bezieht eine Rente. Er hatte den Sturz mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma nur knapp überlebt. Die Schädeldecke wurde entfernt und durch eine Metallplatte ersetzt. Mehrere Monate musste er ohne die obere Schädelpartie leben.

Trotz der siebenmonatigen Rehabilitation ist der Angeklagte noch immer schwer gezeichnet. Das Laufen fällt schwer, gestützt von Verteidiger Thomas W. Fischer betritt er in Trainingshosen den Gerichtssaal.

Richter Markus Zimmermann ließ alle Zeugen noch einmal zu Wort kommen. Die Polizisten, die die Wohnung als erste betraten und die langjährige Freundin, die mit dem Angeklagten dort zusammen lebte, wurden gehört. Die Floristin aus Döbeln habe erst nach dem schrecklichen Ereignis von den Vorwürfen gehört. Klar, man habe hin und wieder konsumiert, aber dass ihr Freund ein Dealer (Drogenhändler) war, bestritt die 28-Jährige. Die geladenen Beamten konnten nur bestätigen, dass sie die Beweismittel so vorgefunden hatten wie dokumentiert: 6.000 Euro in kleinen Scheinen, 123 Gramm Marihuana, 270 Gramm Haschisch, eine Feinwaage, kleine Tütchen und Verschlussclips. Der Schluss der Ermittler, dass ihnen abseits der Tragödie und eher zufällig ein Dealer ins Netz gegangen war, scheint nicht ganz so abwegig.

Letzte Erinnerung von 2004

Der Angeklagte selbst kann kaum zur Aufklärung beitragen. Mit wackeliger Stimme aber angesichts des durchlebten Martyriums durchaus glaubhaft, sagt er: „Mein letzten Erinnerungen stammen aus dem Jahr 2004.“ Er wisse einfach nichts mehr, sondern könne nur vermuten. Das Geld sei wohl für die Anschaffung eines Autos gewesen. „Die vielen Telefone wollte ich vielleicht verkaufen“, vermutete er. Ob die Drogen für den Verkauf vorgesehen waren, interessierte vor allem die Staatsanwaltschaft. Verteidiger Thomas H. Fischer forderte einen klaren Freispruch. Schon bei der erstinstanzlichen Verhandlung hatte er die Verwertbarkeit der gefunden Beweismittel beanstandet. Für eine Wohnungsdurchsuchung habe keine „richterliche Vollmacht“ vorgelegen.

Wie dem auch sei, die gefunden Drogen und Utensilien lassen eine Dealer-Tätigkeit zumindest möglich erscheinen. Mit einer Verurteilung aber wäre in diesem Fall wohl niemanden geholfen. An einen Gefängnisaufenthalt des Angeklagten, der von Drogen nichts mehr wissen will, gar nicht zu denken.

Richter Zimmermann bat in einer kurzen Verhandlungspause Verteidigung und Anklage zu einem Gespräch. Beide Parteien zogen danach ihre Berufungen zurück. Das Urteil aus Döbeln wurde so bestätigt. Sechs Monate auf Bewährung.