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Verschleppung im Missbrauchsfall

Schon zum zweiten Mal platzt ein Prozess um den sexuellen Missbrauch zweier Kinder. Dahinter steckt wohl Methode.

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Von Alexander Schneider

Nach zwei Stunden hatte es Verteidiger André Schollbach geschafft. Das Jugendschöffengericht setzte den Prozess um den sexuellen Missbrauch zweier Kinder gegen einen 68-jährigen Mann zum zweiten Mal aus – ohne dass die Anklage verlesen worden wäre. Erneut mussten auch die beiden Mütter der Mädchen, die der Angeklagte beim Baden angegriffen haben soll, unverrichteter Dinge gehen. Sie waren wie schon im Juli umsonst als Zeugen ins Amtsgericht Dresden gekommen. Offensichtlich versucht Verteidiger Schollbach, den Prozess in die Länge zu ziehen. Nachdem bereits beim ersten Prozesstermin formale Fragen um die Videovernehmung eines Mädchens Anlass für die Aussetzung war, schlug Schollbach gestern zunächst in dieselbe Kerbe. Er beanstandete, dass das Video nicht in der Akte sei. Das jedoch hatte die Mutter des Kindes ausdrücklich untersagt. Schollbach kritisierte daher, er habe sich nicht ordentlich vorbereiten können. Die Vorsitzende Richterin Susanne Halt entgegnete: „Sie können das Video, wann immer Sie wollen, bei der Polizei ansehen.“ Nachdem das Gericht sämtliche Anträge Schollbachs zurückgewiesen hatte, bemängelte er zuletzt, zu spät geladen worden zu sein. Gegen diese Formalie, ein Zustellungsproblem, war das Gericht machtlos. Der Prozess beginnt im November neu.