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Verschwendung durch Verflechtung

Der Bundesrechnungshof hat Bund und Länder zu einer raschen Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen aufgefordert.

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Die oft gegensätzlichen Interessen sowie die starke Verflechtung von Aufgaben kosteten jedes Jahr hohe Summen und belasteten vor allem den Bund, kritisierte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels am Dienstag in Berlin. Für die eingeleiteten Reformen habe sich der Bund zahlreiche Zugeständnisse an die Länder „erkauft“, die ihn im vergangenen Jahr mit rund 54 Milliarden Euro (brutto) belastet hätten. „Mir kam das manchmal so vor, dass die Länder einem nackten Mann in die Tasche gegriffen haben.“ Dies sei eine Dramatik, die die ohnehin schon ernste Lage des Bundeshaushalts noch erhöht habe.

Der neuen Bundesregierung bescheinigte Engels spürbares Bemühen um Einsparungen. Es werde jetzt „fast mit Selbstverständlichkeit akzeptiert“, dass die Finanzlage sehr prekär sei. „Und da habe ich wirklich die Hoffnung, dass sich etwas bewegt.“ Die Nagelprobe werde aber für den Haushalt 2007 kommen. Mit Blick auf den Beschluss der großen Koalition, Kommunen auch im kommenden Jahr einen Zuschuss von 3,5 Milliarden Euro für Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen zu zahlen, kritisierte Engels, dass gleich zu Beginn im Haushalt „wieder etwas draufgesattelt“ wurde, ohne dass die Finanzierung geklärt sei.

Bei der Vorlage ihres Jahresberichts mahnten die Rechnungsprüfer die Finanzämter, Steuern des Bundes vollständig und rechtzeitig zu erheben. Einheitlichkeit und Gerechtigkeit würden beeinträchtigt, wenn ein Steuer-Sachbearbeiter 2720 Arbeitnehmer betreue und ein anderer nur 972. Engels forderte zugleich ein einfacheres Steuerrecht. Auf der „Weihnachtswunschliste“ an die Politik stehe zudem die Forderung, dass Bund und Länder EU-Mittel nicht verfallen lassen und die Gelder nutzen. Beim Fernstraßennetz schließlich sollte sich der Bund auf Bau und Betrieb nur des Autobahnnetzes beschränken. Für Bundesstraßen sollten die Länder zuständig sein.

Engels bedauerte es, dass die Neuregelung der Finanzbeziehungen erst für die zweite Hälfte der Wahlperiode vorgesehen sei. Der Bundesanteil am Steueraufkommen sei seit Mitte der 90er Jahre auf rund 42 Prozent gesunken. Im Zuge einer Neuordnung der Finanzbeziehungen müsse geklärt werden, welche Steuer wem zusteht. In einem zweiten Schritt müssten dann Bund, Länder und Kommunen ihre Steuer durch eine eigene Verwaltung erheben. Wenn bei Ausgaben der Grundsatz gelte „Wer bestellt, soll auch zahlen“, müsse hier das Prinzip sein „Wer Geld bekommt, soll es auch selbst erheben“.

Die Rechnungsprüfer listeten in ihrem Bericht zwar erneut Fälle unwirtschaftlichen Handelns von Verwaltungen auf. Sie verzichteten aber auf die Vorlage einer konkreten Einsparsumme. Unter anderem gebe es keine seriösen Berechnungen. Engels trat dem Eindruck entgegen, dass die Bundesverwaltung angesichts der Mängel insgesamt unwirtschaftlich arbeite. „Im Gegenteil: Wir sehen eine im Regelfall um wirtschaftliches Handeln bemühte Verwaltung.“ (dpa)