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Verwirrung um Schliebenkreisel

Nur an einem der vier Überwege steht ein Verkehrsschild. Das hat einen speziellen Grund.

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© Carmen Schumann

Von Stefan Schramm

Bautzen. Seit mehr als drei Wochen rollen die Autos nun schon durch den provisorischen Kreisverkehr auf der Schliebenkreuzung. Die erste Gewöhnungsphase dürfte vorbei sein. Dennoch gibt es offenbar Unklarheiten, was die neue Regelung anbelangt. „Vor allem wundere ich mich darüber, dass nur an einem der vier Zebrastreifen ein Schild steht“, sagt SZ-Leserin Maja Pötschke. Sie ist regelmäßig mit ihrem Auto in der Stadt unterwegs. „Kommt man aus Richtung Friedensbrücke, steht dort das typische quadratische, blaue Verkehrszeichen als Hinweis auf den Überweg. In den drei anderen Richtungen fehlt es“, hat sie festgestellt. Einen eindeutigen Grund dafür hat sie nicht ausgemacht. „Vielleicht sind sie vergessen worden“, mutmaßt sie.

Die Stadt verneint das. Grundsätzlich seien die blauen Schilder entbehrlich. „Sie müssen nicht aufgestellt werden, weil die sogenannten Zebrastreifen für eine verkehrsrechtlich korrekte Kennzeichnung ausreichend sind“, erklärt Tobias Schilling von der Stadtverwaltung. An dem Übergang Clara-Zetkin-Straße habe die Untere Verkehrsbehörde gemeinsam mit allen an der Planung Beteiligten jedoch entschieden, dass die Schilder zusätzlich aufgestellt werden. Der Grund: Dieser Übergang ist wegen der vorhandenen Absenkungen und Einfahrten ungewöhnlich weit vom Kreisverkehr entfernt. „Der Kraftfahrer konzentriert sich möglicherweise schon wieder auf das Beschleunigen und Weiterfahren und rechnet nicht damit, dass er noch mal anhalten muss“, sagt Tobias Schilling. Mit den Schildern solle die Aufmerksamkeit und Sicherheit erhöht werden.

Sollte auf der Schliebenkreuzung nach dem Verkehrsversuch ein Kreisverkehr auf Dauer eingerichtet werden, solle auch dieses Schild entfallen, „weil dann die Geometrie des Kreisverkehrs so gestaltet werden kann, dass alle Übergänge den gleichen Abstand zu den Ausfahrten haben“, begründet Tobias Schilling. Denn unmittelbar an den wartepflichtigen Zufahrten ist das Verkehrszeichen eigentlich gar nicht nötig.

Blaues Schild ist kein Muss

In Deutschland wurden die ersten Fußgängerüberwege vor mehr als 60 Jahren angelegt. Offiziell hießen sie hierzulande anfangs „Dickstrichketten“. Seit Juni 1964 haben die Fußgänger Vorrang. Als Verkehrszeichen gilt dort laut Straßenverkehrsordnung die markante Fahrbahnmarkierung. Das blaue quadratische Zeichen ist nur ein zusätzlicher Hinweis. An besonders gefährlichen Stellen steht mitunter auch ein Gefahrenzeichen mit einem Zebrastreifen im roten Dreieck. Auf den Überwegen und bis zu fünf Meter vor ihnen gilt Halteverbot.

Autofahrer, die einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen, obwohl er den Überweg nutzen will, können mit dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Gleiches gilt, wenn sie nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die Querung heranfahren oder gar in deren Bereich überholen. Stockt der Verkehr, dürfen Autos nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten. Übrigens haben Fußgänger keine generelle Pflicht zum Gebrauch von Zebrastreifen. Doch queren Passanten eine Fahrbahn im Kreuzungsbereich wie an der Schliebenstraße, müssen sie dort markierte Überwege benutzen.