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Vorsicht Bettler

Ordnungsämter und Polizei erreichen in letzter Zeit gehäuft Beschwerden. Verboten ist Betteln jedoch nicht.

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Von Peggy Zill

Landkreis. Brauchen Geld, Kind und Frau krank“ stand auf den Zetteln, mit dem zwei Männer im Weinböhlaer Unterdorf unterwegs waren. Mit „Haben keine Arbeit und kein Geld für Nahrungsmittel“ versuchten es andere ein paar Häuser weiter. Teilweise sollen sie mit dieser Masche Erfolg gehabt haben.

Ein Weinböhlaer berichtet, dass der über 80-jährige Nachbar Geld gegeben hat – wohl aber mehr aus Angst als aus Mitleid. Manche riefen beim Weinböhlaer Ordnungsamt an, nachdem die Bettler-Bande unterwegs war, und fragten, ob das rechtens sei. „Ist es natürlich nicht, aber man erwischt sie ja nicht“, sagt Hannes Zschippang vom Ordnungsamt.

Auch beim Coswiger Ordnungsamt sind in den vergangenen Wochen Meldungen von Haustür-Bettlern eingegangen. Häufig sprachen sie nicht deutsch und machten ihr Ansinnen mit vorgeschriebenen Handzetteln deutlich. Die Betroffenen würden die Bettler oft als Rumänen bezeichnen. „Natürlich wissen wir nicht, ob es wirklich welche waren“, so Maria Gruner vom Ordnungsamt. Im Mai soll eine Frau mit Kind am Buschweg unterwegs gewesen sein. Am Gartenzaun wartete ein Mann auf die beiden. Kurz danach meldete eine Seniorin von der Neuländer Straße, dass ältere Leute bei ihr geklingelt und gebettelt hätten.

Anfang Juni versuchten Fremde an der Niederseite in Brockwitz, an Geld zu kommen. Teilweise geben sie sich als Paketbote aus, um in die Mehrfamilienhäuser zu gelangen. „Viele Bürger sind in solch einer Situation verunsichert und wissen nicht so recht, was sie tun sollen“, sagt Maria Gruner, die für das Thema sensibilisieren will. Man solle auch im Bekannten- oder Verwandtenkreis darüber sprechen – vor allem mit älteren Menschen.

Fälle von Nötigung oder Bedrohung

Helfen kann das Ordnungsamt bei solch ungebetenem Besuch nicht. Auf öffentlichen Flächen ist aggressives Betteln zwar untersagt, auf privatem Grund hat das Ordnungsamt jedoch keine Handhabe. Wenn es unverhofft klingelt, sollte man sich vergewissern, wer vor der Tür steht, rät Maria Gruner. „Viele meinen es gut, öffnen oder geben den Personen auch etwas. Helfen darf jeder – auch Spenden und Geschenke geben“, so Gruner. Man sollte sich jedoch überlegen, ob das nicht noch mehr Türbettler anlockt.

Grundsätzlich ist Betteln in Deutschland nicht verboten, so die Polizei. Aggressives Betteln ist jedoch untersagt. Dies liegt beispielsweise vor, wenn ein Fuß in die Haustür gestellt wird, damit diese nicht geschlossen werden kann, die Hausbewohner beleidigt werden oder sich die Bettler trotz einer ablehnenden Haltung der Hausbewohner nicht vom Grundstück entfernen. Ob es sich bei solchen Fällen um Nötigung oder Bedrohung handelt, müsste im Einzelfall geprüft werden, so Jana Ulbricht von der Pressestelle der Polizeidirektion Dresden.

Anzeigen wegen aggressiven Bettelns oder damit verbundenen Straftaten liegen bei der Polizeidirektion bisher keine vor. Lediglich Bürger aus Radebeul und Moritzburg haben sich in der vergangenen Woche bei der Polizei gemeldet und den Hinweis gegeben, dass Bettler unterwegs sind. Das komme immer mal wieder vor, sei aber kein Schwerpunkt.

Auch Meldungen vom sogenannten Gaunerzinken, wo Häuser markiert werden, in die sich ein Einbruch lohnt, gibt es laut Ulbricht zwar immer wieder. Eindeutig zuordnen ließen sich diese aber nicht. Wer den Bettlern nichts geben will, der sollte Abstand halten, rät die Polizei. Oft werde das Betteln für Trickdiebstähle genutzt. Da wird dem „Spender“ ins Portemonnaie gegriffen und ein Schein erbeutet. Und man sollte die Person deutlich aus dem Haus oder vom Grundstück verweisen. Sollte sie trotzdem nicht verschwinden, rät Ulbricht die Polizei zu rufen.

Die Beamten können die Bettler vom Grundstück verweisen und die Personalien aufnehmen. „Und dass man die Polizei ruft, sollte man auch ruhig sagen. Das schreckt vielleicht ab.“ In manchen Fällen laufen die auf den ersten Blick körperlich gebrechlich Erscheinenden dann plötzlich sehr zügig weg.