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War sie mit einem Handy am Steuer?

Eine 21-Jährige aus Weißwasser musste sich verantworten: Sie soll während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzt haben. Nachweisen ließ sich das nicht.

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© André Schulze

Von Jost Schmidtchen

Evelyn B.* aus Weißwasser ist am 12. März dieses Jahres am Nachmittag eine Kontrollstelle der Polizei in der Ortslage Halbendorf durchfahren. Dabei soll die Betroffene ein Handy oder einen anderen Gegenstand vor sich am Lenkrad gehalten haben. Was es wirklich war, das hat auch die Verhandlung am Amtsgericht in Weißwasser nicht eindeutig klären können. Amtsrichter Frank Trepzik jedenfalls ist zu der Entscheidung gekommen, dass die 21-Jährige zumindest, durch was auch immer, von ihrer gebotenen Konzentrationsfähigkeit als Autofahrerin in diesem Moment abgelenkt war.

Gegen den Bußgeldbescheid über 100 Euro hatte sie, anwaltlich vertreten, form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Sie habe kein Handy benutzt, sagt die Angeklagte im Zeugenstand. Angehalten wurde sie von der Polizei in Weißwasser auf der Berliner Straße. Die Beamten fuhren ihr von der Kontrollstelle in Halbendorf hinterher. Aufgrund des Verkehrsaufkommens habe die Polizei sie erst in Weißwasser anhalten können.

Gegenüber der Polizei habe Evelyn B. bereits bestritten, ein Handy in der Hand gehabt zu haben. Das nämlich habe sich in ihrem Rucksack befunden, der darüber hinaus noch auf der Rücksitzbank gelegen hatte. Die Polizistin bestätigt das in ihrer Aussage, bleibt aber dabei, dass sie in Halbendorf beim Vorbeifahren von Evelyn B. vor ihrem Lenkrad ein Display aufleuchten gesehen habe. „Das Blinken sieht man doch“, gibt sie an.

Ihr Kollege, der ebenfalls im Zeugenstand während der Verhandlung gesessen hat und gleichfalls an der Kontrollstelle gestanden hatte, sprach von eineinhalb Sekunden der Wahrnehmung. Alles sei sehr schnell gegangen.

Evelyn B. entgegnet, sie habe aus ihrer Tasche einen Kaugummi gegriffen und diesen ausgepackt. Wo genau der Rucksack gelegen hatte, als die Beschuldigte in der Berliner Straße angehalten wurde, daran konnte sich der Polizist nicht mehr erinnern. Er habe den Kontrollort gesichert und alles andere wäre Sache seiner Kollegin gewesen.

Ob nun Handy, CD-Spieler, Navi oder Kaugummi – Amtsrichter Frank Trepzik meint, dass die Handybenutzung zu einer Hauptunfallursache im Straßenverkehr geworden sei. Ob in Halbendorf ein Handy im Spiel war oder nicht, das lasse sich nicht mehr eindeutig feststellen. Auf jeden Fall aber sei Evelyn B. abgelenkt gewesen, denn beide Polizisten sagten übereinstimmend aus, dass sie etwas in der Hand gehalten hatte. Deshalb bleibt der Bußgeldbescheid über 100 Euro bestehen und wird nicht aufgehoben, urteilt der Weißwasseraner Richter.

*Name geändert

Hohe Bußgelder

In Deutschland ist es verboten, während der Autofahrt ein Handy zu benutzen.

Der Bußgeldkatalog 2018 sieht vor, dass das Telefonieren am Steuer ohne Benutzung einer Freisprechanlage mit bis zu 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.

Wird ein Verkehrsteilnehmer beim Telefonieren gefährdet, sind bis zu 150 Euro, bei einem Unfall bis zu 200 Euro fällig.