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Waren gekauft und nicht bezahlt?

Ein 55-jähriger Döbelner stand wegen Betrug vor Gericht. Weitere Ermittlungen sind nötig.

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© Symbolbild/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Am 10. Mai 2014 kaufte der Beschuldigte im Toom-Baumarkt in Döbeln Fischfutter und Pflanzen im Wert von 139,45 Euro. An der Kasse zahlte er mit Lastschrifteinzug, obwohl er wusste, dass sein Konto überzogen war. Wegen der unbezahlten Rechnung erhielt er einen Strafbefehl. Er sollte 1200 Euro Geldbuße zahlen. Er ging in Einspruch. Jetzt wurde der Vorfall vorm Amtsgericht Döbeln verhandelt. Vorgeworfen wurde dem Döbelner Betrug.

Auf die Frage, warum er gegen den Strafbefehl in Einspruch gegangen ist, erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Andreas Baereke aus Döbeln: „Wir wollen einen Freispruch.“ Als Beweis für die Unschuld seines Mandanten legt er dem Gericht Kontoauszüge des Angeklagten vor. Allerdings sind die von April 2015. Die Tat war aber im Mai 2014. „Aus den Kontoauszügen geht nicht hervor, dass das Konto zum Zeitpunkt des Kaufes gedeckt war“, sagte Richter René Stitterich in der Verhandlung. „Das Geld ist zurückgebucht worden, weil das Konto nicht gedeckt war.“

Um den Vorfall abschließend klären zu können, muss die Staatsanwaltschaft Chemnitz Nachermittlungen durchführen. Bis dahin wird das Verfahren ausgesetzt. Ein neuer Termin ergeht von Amtswegen.