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Was bringt die neue Kfz-Steuerregelung?

Wer bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto kauft, zahlt für 2009 keine Kfz-Steuer. Bei besonders sauberen Motoren fällt die Steuer auch noch 2010 weg. Die Bundesregierung will mit dieser Regelung einen Anreiz zum schnellen Neuwagenkauf geben.

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Von Sven Siebert

Wer bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto kauft, zahlt für 2009 keine Kfz-Steuer. Bei besonders sauberen Motoren fällt die Steuer auch noch 2010 weg. Die Bundesregierung will mit dieser Regelung einen Anreiz zum schnellen Neuwagenkauf geben. Denn die Hersteller klagen über einen massiven Einbruch bei den Absatzzahlen. Die SZ gibt Antworten auf die wichtigsten Kfz-Steuerfragen:

Wer kommt in den Genuss

der Steuerbefreiung?

Grundsätzlich jeder, der seit 5. November 2008 und bis spätestens 30.Juni nächsten Jahres einen Neuwagen erstmals zulässt. Alle Neuwagen müssen heute die Grenzwerte der Schadstoffklasse „Euro4“ erfüllen. Wer einen solchen Wagen anmeldet, bekommt die Steuer für 2009 erlassen. Wer ein Auto der Normen „Euro5“ oder „Euro6“ zulässt, spart auch noch die Steuern für 2010. Das gilt schon für eine ganze Reihe der neuesten Modelle, die jetzt auf dem Markt sind und in den nächsten Monaten in den Handel kommen. Bei „Euro5“ und höher gilt die Steuerbefreiung für 2009 auch für Autos, die vor dem 5. November 2008 ihr Nummernschild bekamen.

Wie viel Geld kann

man eigentlich sparen?

Die Kfz-Steuer für „Euro4“ und höher beträgt zurzeit je 100 Kubikzentimeter Hubraum 6,75 Euro für Otto-Motoren (Benziner) und 15,44 Euro für Diesel. Ein Mittelklassewagen mit Benzinmotor und 1,6 Liter Hubraum kostet jetzt 108 Euro pro Jahr, ein Zwei-Liter-Diesel 309 Euro. Wer also am 1.Januar 2009 einen neuen „Euro5“-Wagen zulässt, kann mit den genannten Beispielmotoren in zwei Jahren 216 beziehungsweise 618 Euro sparen. Entsprechend mehr können die Halter von Autos mit größeren Motoren sparen. Ein Beispiel: Wer einen Sechs-Liter-Geländewagen der neuesten Dieselgeneration kauft, spart bis zu 1854 Euro.

Kann man mehr sparen, wenn man das Auto früher kauft?

Ja. Die Regelung gilt bis längstens Ende 2009 (für „Euro4“) beziehungsweise 2010 (für „Euro5“) – das heißt: für die vollen Steuerjahre und nicht darüber hinaus. Wer also erst im Juni 2009 zulässt, bekommt die Steuer nur für ein halbes beziehungsweise für anderthalb Jahre erlassen.

Was soll die Steuer-

Erleichterung bringen?

Im Gesetzentwurf , den die Bundesregierung gestern beschlossen hat, heißt es, das Aussetzen der Steuer sei „der Startschuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes“. Dies stabilisiere die Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze. In der Regierung erwartet man nicht, dass die verhältnismäßig bescheidenen Einsparungen bei den Autofahrern zum plötzlichen Kaufentschluss führen. Man hofft aber, dass diejenigen, die zum Kauf in den nächsten zwei Jahren bereits entschlossen sind, jetzt schnell zuschlagen, um die Steuervorteile mitzunehmen. Das Kabinett rechnet immerhin mit Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von insgesamt 570 Millionen Euro bis Ende 2010.

Was sagen die Kritiker

der Regelung?

Die Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, die Steuervorteile für Neuzulassungen während der kompletten nächsten zwei Jahre zu gewähren – nicht nur für einen Autokauf im Zeitraum bis Mitte 2009. Doch in der SPD gab es Bedenken, die Regelung fördere vor allem den Kauf von „Spritfressern“. So äußern sich auch die Grünen.

In der Union gab es Zweifel, ob Erleichterungen in der Größenordnung von um die hundert Euro überhaupt jemanden ins Autohaus locken. In der Nacht zu gestern wurde der Regierungsentwurf daher „nachgebessert“. Nun heißt es, der Anreiz zum raschen Autokauf sei umso größer, je kürzer die Zeit, in der die Steuervergünstigung gewährt wird.

Wie geht es ab

Sommer 2009 weiter?

Das Kabinett hat gestern auch beschlossen, eine Anschlussregelung ab Sommer 2009 zu finden, die den Umweltschutz – das heißt: vor allem die -Einsparung – stärker berücksichtigt. Wie die aussieht, ist bisher unklar. Ab 2011 soll die Kfz-Steuer aber komplett umgestellt werden. Sie wird dann nicht mehr nach Hubraum berechnet, sondern auf der Basis des tatsächlichen -Ausstoßes – „abgasbezogen mit ökologischer Lenkungswirkung“, wie es gestern hieß.