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Was Hobby-Schatzsucher dürfen

Eine alte Cola-Dose ist kein Bodendenkmal, aber was ist mit einem Reichspfennig oder einem Eisernen Kreuz? Der Prozess um eine "Hitlermühle" sollte Klarheit bringen.

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Dieses Fotos des Deutschen Museums zeigt ein Chiffriergerät aus dem Zweitem Weltkrieg. Hobbyschatzsucher hatten die auch «Hitlermühle» genannte Maschine 2017 in einem Wald bei Aying gefunden.
Dieses Fotos des Deutschen Museums zeigt ein Chiffriergerät aus dem Zweitem Weltkrieg. Hobbyschatzsucher hatten die auch «Hitlermühle» genannte Maschine 2017 in einem Wald bei Aying gefunden. © Deutsches Museum/dpa

Von Britta Schultejans

München. Mehrere tausend Menschen gehen nach Angaben der Deutschen Sondengänger Union (DSU) in Deutschland regelmäßig mit Metalldetektoren auf Schatzsuche. Doch was dürfen sie - und was ist Sache professioneller Archäologen? Wo hört das Abenteuer auf, wo fängt der Denkmalschutz an? Mit diesen Fragen hat sich das Verwaltungsgericht München befasst. In einem Denkmal-Streit um ein Chiffriergerät aus dem Zweiten Weltkrieg, eine sogenannte «Hitlermühle», einigte sich der 24 Jahre alte Max Schöps am Mittwoch mit dem Freistaat Bayern. Er will künftig Bescheid sagen, wenn er etwas Interessantes findet - und den Archäologen außerdem zeigen, wo genau in einem Wald bei Aying er das Gerät im Jahr 2017 gefunden hat.

Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt der Freistaat. Eine Begründung des Gerichtes: Die Archäologen hätten den Finder auch einfach mal fragen können, ohne ihm gleich Konsequenzen anzudrohen. «Das ist die Eskalation, die da stattgefunden hat.»

Gemeinsam mit einem Freund hatte Schöps das Gerät 2017 mit Hilfe eines Metalldetektors gefunden und dem Deutschen Museum übergeben. Das Denkmalamt fühlte sich übergangen und schrieb den jungen Mann wegen angeblicher Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz an. Daraufhin zog der vor das Verwaltungsgericht, weil er offiziell feststellen lassen wollte, was er nun darf - und was nicht. «Ist denn jedes eiserne Kreuz, jede Patronenhülse und jeder Reichspfennig ein Denkmal», will er wissen.

Ganz eindeutig fällt die Antwort vor Gericht nicht aus: Grob können Hobby-Schatzsucher sich nach Einschätzung des Gerichtes daran orientieren, dass alles, was jünger ist als 1945, wahrscheinlich kein Denkmal ist. Gleiches gilt - unabhängig vom Alter - auch für sogenannte «Massenfunde» wie beispielsweise Patronenhülsen. Und für alte Cola-Dosen. Vorsicht ist dagegen geboten bei Funden, die einen besonderen Bezug zum Nationalsozialismus haben. «Weil diese Zeit eine besondere Rolle für die Geschichte dieses Landes spielt», wie ein Archäologe vom Landesamt vor Gericht betont.

Max Schöps ist der Kläger im sogenannten Schatzsucher-Prozess sitzt im Bayerischen Verwaltungsgericht. Der Hobbyschatzsucher hatte eine «Hitlermühle» genannte Chiffrier-Maschine aus dem Zweiten Weltkrieg 2017 in einem Wald bei Aying in Oberbayern gefunden
Max Schöps ist der Kläger im sogenannten Schatzsucher-Prozess sitzt im Bayerischen Verwaltungsgericht. Der Hobbyschatzsucher hatte eine «Hitlermühle» genannte Chiffrier-Maschine aus dem Zweiten Weltkrieg 2017 in einem Wald bei Aying in Oberbayern gefunden © Britta Schultejans/dpa

Axel Thiel von Kracht ist Chef der rund 400 Mitglieder zählenden Deutschen Sondengänger Union und gibt eine Zeitschrift für Hobby-Schatzsucher heraus. Er geht davon aus, dass rund 4000 Menschen in Deutschland regelmäßig mit Metalldetektoren Felder, Wiesen und Wälder absuchen - in der Hoffnung auf einen wertvollen oder mindestens spannenden Fund.

«Wir haben eine unglaubliche Bürokratie hier», beklagt er. Und dies sei noch schwieriger geworden, seit die Landesdenkmalbehörden «klammheimlich» ihren Zuständigkeitsbereich erweitert hätten. «Heute sind Archäologen für all das zuständig, für das sie sich zuständig erklären - und nennen das "moderne Archäologie".»

Der 50-Jährige erzählt von Stacheldraht aus den 1940er Jahren, den Archäologen vorsichtig mit einem Pinsel bearbeiten - oder einem alten Ford Transit, der gefunden und wissenschaftlich begutachtet wird. «Da stellt sich schon die Frage: Welchen Erkenntnisgewinn verspreche ich mir davon? Es entwickelt für mich eine gewisse Absurdität.»

Nach Angaben Thiel von Krachts laufen derzeit «in mindestens sechs Bundesländern Klagen, um zu klären, ob Archäologen für diesen Weltkriegs-Kram zuständig sind». (Das Verwaltungsgericht in München sagt klar: Ja.) Für ihn ist es aber in erster Linie Kompetenzgerangel. «Die Ayinger "Hitlermühle" haben die Archäologen erst in der Zeitung gesehen - und haben dann beleidigte Leberwurst gespielt.»

Nach Angaben des bayerischen Denkmalamtes hält sich allerdings ein Großteil der Sondengänger nicht an gesetzliche Bestimmungen und fügt Bodendenkmälern großen Schaden zu. Die Sammler studieren dem Amt zufolge Kriegsberichte und grasen gezielt Schlachtfelder ab. Abzeichen oder Waffen stehen hoch im Kurs, Gegenstände mit Nazi-Symbolen bringen gutes Geld.

Nur 10 bis 15 Menschen pro Jahr melden laut BLfD in Bayern archäologische Funde. Bayern ist ein Hotspot für Hobby-Schatzsucher, weil es im Freistaat - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - kein sogenanntes Schatzregal gibt, wonach wissenschaftlich bedeutsame Funde staatliches Eigentum werden. In Bayern gehört ein Schatz zu 50 Prozent dem Entdecker - die andere Hälfte steht dem Grundstückseigentümer zu.

Thiel von Kracht will nicht bestreiten, dass es auch «schwarze Schafe» unter Sondengängern gebe. «Aber die meisten sind ganz normale Familienväter, die am Wochenende mit ihren Söhnen und einem Detektor aufs Feld gehen. Das ist für mich nicht kriminell und nicht illegal. Ein Raubgräber steht nicht am Sonntagnachmittag um 14.30 Uhr mit seinem Sohn auf einem Kartoffelacker.» (dpa)