Radeberg
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Was tun, wenn die Selbstbestimmung wegfällt

Vorsorge in Gesundheitsfragen ist für die Menschen wichtig. Das war auch beim Gesundheitsforum der SZ zu erleben. 

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Dr. med. Markus Eller ist Chefarzt in der Asklepios-Klinik Radeberg.
Dr. med. Markus Eller ist Chefarzt in der Asklepios-Klinik Radeberg. © BG

Vor mehr als 150 Zuhörern erläuterte Dr. med. Markus Eller, Chefarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin wichtige Vorsorgemöglichkeiten, für den Fall, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit urplötzlich nicht mehr wahrgenommen werden kann.

Bei Schlaganfällen oder schweren Unfällen kann eine solche Situation eintreten. Aber auch bei länger verlaufenden Erkrankungen wie Demenz oder Alzheimer sind schriftlich abgefasste Patientenverfügungen aus „gesunden Zeiten“ hilfreich. Zeigen sie doch auf, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung sich Betroffene wünschen und welche Vorgehensweise von ihnen abgelehnt wird. „Die Verfügung kann durch ihren Verfasser jederzeit geändert werden“, macht Markus Eller in seinem Vortrag klar: „In jedem Alter kann man urplötzlich in Situationen kommen, in denen Selbstbestimmung sekundenschnell wegfällt.“ Er verweist auf den schweren Ski- Unfall, bei dem sich den sich Formel-1-Rennfahrer Michael Schuhmacher 2013 schwere Kopfverletzungen zuzog.

Fehlt dann eine Patientenverfügung, kommen auf die ohnehin leidenden Angehörigen schwere Entscheidungen zu. Es empfiehlt sich, Patientenverfügungen bei den Personen zu hinterlegen, die sie im Ernstfall umsetzen sollen. Auch beim Hausarzt können solche Verfügungen aufbewahrt werden. Sie müssen von den behandelnden Ärzten umgesetzt werden, falls die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie angefertigt wurden. Damit die Patientenverfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift müssen enthalten sein und eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll auch. Beispiele: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“. Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung oder zu künstlicher Ernährung müssen genau formuliert sein. Musterexemplare einer Patientenverfügung sind unter anderem bei der Sächsischen Landesärztekammer erhältlich. „Die Patientenverfügung formuliert ausschließlich den Patientenwillen. Die Benennung eines Bevollmächtigten durch den Verfasser erfolgt durch die Vorsorgevollmacht“, betont Markus Eller.

Durch sie könne im Ernstfall auch die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht regelt für Betroffene die Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge, Behördenkorrespondenz und Vertretung vor Gericht. In einer Betreuungsvollmacht sollten die Menschen jene Personen festlegen, die im Falle einer Geschäftsunfähigkeit vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden sollen.

Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten können Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden. (BG)