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Wasserentnahme aus Gewässern verboten

Aufgrund der bevorstehenden Trockenheit gibt es jetzt neue Regeln. Es existieren aber auch Ausnahmen.

Von Maria Fricke
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Ein Messpunkt der Freiberger Mulde in Niederstriegis: Der Pegel soll aufgrund der bevorstehenden Trockenheit demnächst sinken.
Ein Messpunkt der Freiberger Mulde in Niederstriegis: Der Pegel soll aufgrund der bevorstehenden Trockenheit demnächst sinken. © Lars Halbauer/Archiv

Mittelsachsen. In Mittelsachsen ist es ab sofort verboten, Gewässer anzustauen und mit Pumpen Wasser aus diesen abzuführen. Dazu ist eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden.

Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit aufgrund von weiterhin nur geringen Niederschlägen. „Es muss damit gerechnet werden, dass die meisten Gewässer im Landkreis wieder wenig bis sehr wenig Wasser führen werden“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.

Weiterhin zulässig ist es jedoch, mit einem Handgefäß Wasser für den Gemeingebrauch aus den Gewässern zu schöpfen. Diese Option sollte allerdings nur sehr zurückhaltend genutzt werden. „Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden“, heißt es dazu weiter vonseiten des Landratsamtes.