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Weinbau bleibt auf das Elbland beschränkt

Im Leipziger Neuseenland wurden illegal Weinreben angepflanzt. Jetzt droht ihnen die Rodung, weildie Pflanzrechte fehlen.

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Von Christiane Raatz

Den im Vorjahr am Ufer des Störmthaler Sees bei Leipzig angepflanzten Weinreben droht jetzt die Rodung. „Rebrechte in Sachsen sind streng limitiert, es gibt keine außerhalb des Elbtals“, sagte gestern Katrin Gottschall, Sprecherin des Sächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums. Der Weinanbau in Leipzig verstoße gegen die europäische Weinmarktordnung und sei deshalb illegal. Laut EU-Regelung dürfe in Sachsen nur zwischen Pillnitz und Diesbar-Seußlitz Wein angebaut und kommerziell vertrieben werden. Gestern wurde die Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna, zu deren Gebiet der geflutete Tagebau gehört, zur abschließenden Anhörung in das Ministerium bestellt. Die Konsequenzen ließ das Ministerium zunächst offen. In den nächsten Tagen soll der Gemeinde aber ein offizieller Bescheid zugehen. Die Bürgermeisterin Gabriela Lantzsch war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Bereits im April 2008 wurden rund um den ehemaligen Tagebau Espenhain mehr als 1300 Reben der Sorten Grauburgunder und Müller-Thurgau gepflanzt – allerdings ohne offizielle Genehmigung. Eine touristische Attraktion sollte es werden, nach und nach erweitert bis auf 13 Hektar. So könne die Steilböschung erhalten und der Tagebau kultiviert werden, hieß es im Vorjahr zur Begründung. Sachsens Weinbauverband lehnt die Kultivierung von Wein im Leipziger Land allerdings ab: „Was ungesetzlich gepflanzt wurde, muss gerodet werden“, sagt Vorsitzender Christoph Hesse. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Hobbywinzer: Sie können auf 100 Quadratmetern maximal 99 Rebstöcke anbauen, ohne Extra-Genehmigung. Der Wein darf aber nur für den Eigenbedarf genutzt werden.