Weißwasser
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Boxberg plant eine Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinde will Kosten der touristischen Infrastruktur auf temporäre Nutzer umlegen. Ob aber der Erlös den Aufwand rechtfertigt, bezweifeln die Räte.

Von Constanze Knappe
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© Lutz Weidler

Boxberg. Mit einer Zweitwohnungssteuer möchte die Gemeinde Boxberg ihren Haushalt aufpolieren. Ziel sei es, den wachsenden Tourismus an den nicht unerheblichen Kosten der dafür erforderlichen Infrastruktur bis hin zu den Radwegen zu beteiligen. Man habe sich dazu in den Tourismushochburgen im Erzgebirge und im Vogtland schlaugemacht.

Zur Kasse gebeten werden sollen diejenigen, die neben ihrer Hauptwohnung für ihren persönlichen Lebensbedarf und den ihrer Familie in Boxberg eine Zweitwohnung nutzen. Als solche gilt eine Nebenwohnung im Sinne des Sächsischen Meldegesetzes. Als Zweitwohnungssteuer sollen zehn Prozent der Miete erhoben werden. Der Jahresbeitrag wird quartalsweise jeweils am 15. Februar, Mai, August und November fällig.

Bislang handelt es sich nach Angaben von Kämmerer Ulrich Bänsch um 15 bis 20 Leute. „Wir werden nicht massenhaft einnehmen“, sagte er. Dennoch sei er überzeugt davon, dass die Einnahmen in den Folgejahren steigen. Auf Nachfrage von Gemeinderäten nannte er als Prognose für 2021 „einen vierstelligen Betrag“. Da es in Boxberg noch keinen Mietspiegel gibt, nehme man die ortsüblichen Mieten der Umgebung als Berechnungsgrundlage.

Abgesehen von den finanziellen Auswirkungen für den kommunalen Haushalt, hofft man in der Gemeindeverwaltung noch auf einen anderen Effekt. Womöglich wandelt ja der eine oder andere die Zweitwohnung in seinen Hauptwohnsitz um.

Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen sowie von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden, gelten nicht als Zweitwohnungen. Auch Wohnungen nicht, die sich in Kleingartenanlagen befinden und im Sinne des Bundeskleingartengesetzes durch Vereine verwaltet werden.

Feriengäste nicht steuerpflichtig

Von der Steuerpflicht ausgenommen werden Feriengäste als Mieter von Ferienhäusern oder -wohnungen, wenn sie sich weniger als einen Monat darin aufhalten.

Die Reaktionen der Gemeinderäte waren recht unterschiedlich. Robin Zieger (WV Uhyster Heimat) findet es eine gute Sache. „Woanders muss auch bezahlt werden, warum also nicht bei uns“, sagte er. Horst Jannack (Linke) hingegen „kann nicht erkennen, ob sich das überhaupt rechnet, weil ja auch Aufwand für die Verwaltung dahintersteht.“ Er hätte dazu eine Vorberatung erwartet. Zwar versicherte Kämmerer Ulrich Bänsch, dass es keinen großen Mehraufwand bedeute, überzeugen konnte das Horst Jannack jedoch nicht. Er beantragte, den Beschluss der Zweitwohnungssteuer zu vertagen. Es gelte, die Frage nach dem Umfang zu klären und welcher Aufwand damit für die Verwaltung verbunden ist. „Wir reden im Haushalt über die Arbeitskräftesituation und schaffen nun neue Belastungen. Da muss man doch überprüfen, ob das überhaupt Sinn macht“, sagte er. Bei zwei Gegenstimmen folgten die Räte mehrheitlich seiner Argumentation und unterstützten den Antrag auf Vertagung.

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