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In Weißkeißel ist die mobile Abwasserentsorgung nun teurer

Die zuletzt für fünf Jahre gültige Kalkulation lief Ende vorigen Jahres aus. Nun gelten vorerst bis 2024 neue Abwassergebühren.

Von Sabine Larbig
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© Claudia Hübschmann

Abwässer müssen entsorgt werden. Der Abfuhrzwang, Arten und Verantwortlichkeiten sind gesetzlich geregelt. Denn Gülle oder mit Waschmitteln verunreinigtes Abwasser darf nicht einfach irgendwo in der Natur entsorgt werden, sondern muss entsorgt und in Kläranlagen gereinigt werden. Dies geschieht entweder zentral, über ein örtliches Kanalnetz, oder dezentral durch Abpumpen und Abfuhr der Schmutz- und Abwässer aus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben. Die für die Entsorgungsleistungen anfallen Kosten werden durch Gebühren gedeckt. Den gesamten Vorgang der Abwasserentsorgung regeln das Sächsische Kommunalabgabengesetz und die darauf basierenden kommunalen Abwassersatzungen und Abwassergebührenkalkulationen.

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