Chemnitz
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Weitere Anklage im Fall Chemnitz

Er wurde bereits wegen Zeigens des "Hitlergrußes" bei der Demo im August 2018 in Chemnitz verurteilt. Nun steht der Mann erneut vor Gericht. 

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Demonstranten im August 2018 in Chemnitz.
Demonstranten im August 2018 in Chemnitz. © dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Zuge der Demonstrationen nach dem gewaltsamen Tod von Daniel H. im August 2018 in Chemnitz eine weitere Anklage erhoben. Einem 35-jährigen Deutschen wird ein tätlicher Angriff auf Polizisten und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Mann habe am 27. August versucht eine Polizeikette zu durchbrechen. Als dies misslang, warf er eine gefüllte Bierflasche und einen brennenden pyrotechnischen Gegenstand in Richtung Gegendemonstranten. Ob dadurch jemand verletzt wurde, konnte nicht ermittelt werden.

Der Angeklagte war bereits im September 2018 in einem beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Chemnitz wegen Zeigens des "Hitlergrußes" bei der rechts gerichteten Kundgebung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auslöser der Demonstrationen war die Tötung eines 35-Jährigen am 26. August. Zwei Asylbewerber stehen im Verdacht, den Mann nach dem Stadtfest auf der Straße erstochen zu haben. Einem Syrer wird derzeit der Prozess wegen gemeinschaftlichen Totschlags gemacht, nach einem flüchtigen Iraker wird gefahndet. Im Zusammenhang mit dem Geschehen gab es schon mehrere Anklagen und Verurteilungen. (dpa)