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Hausordnung unerwünscht

Die WVH nimmt Mietern eine Arbeit ab. Das gefällt nicht allen, denn das Wohnen wird dadurch teurer. Widerspruch ist möglich.

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© André Braun

Von Heike Sabel

Kleine Hausordnung, große Hausordnung: Bohnerwachs und Spießigkeit. Viele Mieter sind damit aufgewachsen und haben kein Problem damit. Im Gegenteil. Sie wollen weiterhin selbst für Sauberkeit in Treppenhaus und Kellergang sorgen. Die städtische Wohnungsgesellschaft in Heidenau aber nimmt ihnen nun wider Willen die Arbeit ab und kassiert stattdessen. Etlichen Mietern passt das nicht. Warum die WVH so handelt, ob das alles rechtens ist und was der Mieterverein rät.

Leidiges Thema Hausordnung

Warum müssen Mieter jetzt zahlen statt putzen?
Die WVH als Vermieter spricht vom „vielfachen Wunsch“ von Mietern. Deshalb habe sie sich entschlossen, die Hausreinigung zum 1. Januar 2018 in allen Objekten den Mietern abzunehmen. Grund seien unter anderem Beschwerden über unsachgemäße Ausführung der Hausreinigung durch die Mieter. Darüber hinaus nennt die WVH organisatorische Gründe. Dem gegenüber stehen Beschwerden von Mietern, die zufrieden damit waren, wie es war. Unstimmigkeiten habe man untereinander geklärt, sagen zum Beispiel Mieter von der Schiller- und der Siegfried-Rädel-Straße.

Was kostet die Reinigung jetzt die Mieter?
Hauptgrund für den Unmut der Mieter sind die Kosten: Zwischen zehn und 15 Euro monatlich sollen sie zahlen. Die WVH nennt keine Kosten. Sie seien abhängig unter anderem von der Größe des Hauses, der zu reinigenden Fläche und der Zahl der Mieter im Haus. Den Mietern werde eine individuelle monatliche Vorauszahlung berechnet. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten erfolgt mit der Betriebskostenabrechnung für 2018. Die WVH sagt, man biete damit einen zeitgemäßen Standard an, der in Wohnungsgesellschaften in Dresden und im Umland seit vielen Jahren praktiziert werde. Die Mieter entgegnen: Der Service werde nicht angeboten, denn man habe keine Wahl, er werde verordnet.

Wer übernimmt nun die Hausordnung?
Die WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau gmbH, eine Tochter der WVH, hat die Reinigung aller Häuser übernommen. Bisher gab es drei Varianten: Die Mieter waren zuständig, die Dienstleistungsgesellschaft oder in manchen Objekten beide. Die Gesellschaft hat fünf zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, sagt die WVH.

Wie müssen die Mietverträge geändert werden?
Obwohl die Regelung bereits ab 1. Januar gilt, sei man erst jetzt mit den Mietern über die vertragskonforme Einbindung der Hausreinigungsleistung in die Mietverträge im Gespräch. Bisher enthalten die alten Mietverträge den Passus über die Verantwortlichkeit der Mieter für die Reinigung von Treppenhaus, Flur, Dachboden, Keller.

Welche Chancen haben Mieter, zu widersprechen?
Eine Vereinbarung über die Hausordnung kann und darf der Vermieter nicht einseitig ändern, sagt der Dresdner Mieterverein. „Für die Übertragung der Hausreinigung auf ein Dienstleistungsunternehmen ist die Zustimmung aller Mieter im Mietobjekt notwendig“, heißt es. Sind nicht alle einverstanden, können sie der Übertragung widersprechen und die Hausreinigung weiter selbst erledigen.

Etwas anderes könne aber gelten, wenn Mieter die Reinigungspflicht nicht erfüllen und der Vermieter die ordentliche Reinigung anmahnt und dann gegebenenfalls eine Reinigungsfirma beauftragt. Diesen Punkt scheint die WVH für sich geltend zu machen.

Wie viele Mieter widersprachen und wie geht es weiter?
Die WVH spricht von einigen wenigen Widersprüchen, die große Mehrheit habe die Entscheidung begrüßt. Mit den Widerspruchs-Mietern sei man im Kontakt. „Bisher konnten wir mit all diesen Mietern eine einvernehmliche Regelung finden und sehen allen weiteren Gesprächen positiv entgegen“, heißt es.

Mieter von der Siegfried-Rädel-Straße sehen das anders. „Wir protestieren weiter, das können die so über unsere Köpfe hinweg nicht machen“, sagt eine Frau, die bisher wie ihre Nachbarn noch keine Antwort auf ihren Widerspruch erhielt.

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