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Wer bezahlt die Polizei beim Fußball?

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in Leipzig. Jetzt beginnt das Warten auf seine Entscheidung. Was kommt da auf Vereine und Liga zu?

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Polizisten leiten den Bus des Hamburger SC um, damit er nicht Weg an den Bremer Fans vorbei nehmen muss.
Polizisten leiten den Bus des Hamburger SC um, damit er nicht Weg an den Bremer Fans vorbei nehmen muss. © dpa/Carmen Jaspersen

Sechs Stunden ist verhandelt worden. Nun fängt das Warten in der brisanten Streitfrage zur Kostenübernahme für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen an. Am Freitag verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil, ob ein Gebührenbescheid der Stadt Bremen gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) rechtmäßig ist oder nicht. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was sind die entscheidenden Punkte gewesen, die verhandelt worden sind?

Es geht vor allem um die generelle Rechtmäßigkeit, eine Gebühr zu erheben. Eine große Rolle spielt dabei, ob die erhobene Gebühr in ihrer Höhe absehbar ist. Ist das der Fall, kann derjenige, der die Gebühr übernimmt, entscheiden, ob er die Veranstaltung durchführt oder nicht.

Seit wann streiten sich die Stadt Bremen und die DFL?

Auslöser ist ein Gebührenbescheid von 2015, den die Stadt Bremen der DFL geschickt hat. Höhe damals: 425 718,11 Euro. Inzwischen reduzierte die Hansestadt diesen Betrag um 13 882,05 Euro. Grund: Der Polizeieinsatz beim damaligen Bundesligaspiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. 969 Polizisten waren bei dem Hochrisikospiel im Einsatz, etwa die Hälfte aus anderen Bundesländern. Die DFL klagte am 25. April 2016 gegen den Gebührenbescheid.

Wie haben die vorherigen Instanzen entschieden?

Das Verwaltungsgericht Bremen gab der DFL-Klage am 17. Mai 2017 statt, der Gebührenbescheid sei rechtswidrig. Grund waren unter anderem Mängel bei der Gebührenfestsetzung. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies die Klage der DFL am 21. Februar 2018 ab.

Wie positioniert sich die DFL vor dem Bundesverwaltungsgericht?

DFL-Präsident Reinhard Rauball macht die Position des deutschen Fußballs in der Causa noch mal klar und lässt auch das Argument, dass die DFL einen Milliarden-Umsatz macht, nicht gelten. „Ob jemand arm oder reich ist, kann keine Rolle spielen bei der Frage, wer zuständig ist und bestimmte Gefahren abzuwehren hat“, sagt er.

Und wie verhalten sich die Vertreter der Hansestadt Bremen?

Innensenator Ulrich Mäurer reiste nach Leipzig. „Kann der Verein ohne zusätzliche Polizei die Sicherheit nicht gewährleisten, hätten wir nur die Alternative, dieses Spiel abzusagen“, sagt der SPD-Politiker. Dann läge der Schaden vor allem beim Verein. Mit der Reduzierung des ersten Gebührenbescheides zeigten die Bremer ein gewisses Entgegenkommen gegenüber der DFL und in der generellen Streitfrage.

Warum ist das Urteil nicht nach der Verhandlung verkündet worden?

Aufgrund der Tragweite der Entscheidung gibt es erstmals eine Live-Übertragung der Urteilsverkündung am Bundesverwaltungsgericht. Sie findet am Freitag um 11 Uhr statt. Außerdem benötigt der 9. Senat noch Zeit zur Beratung.

Was kommt auf DFL und Klubs zu, falls der Gebührenentscheid rechtens ist?

Wenn die Stadt Bremen recht bekommt, andere Bundesländer folgen und der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze in Rechnung stellen, kämen auf die Profivereine, zu denen auch die Klubs der 3. Liga gehören, die unter der Hoheit des Deutschen Fußball-Bundes steht, Mehrkosten von etwa 20 Millionen Euro pro Jahr zu.

Welche rechtlichen Schritte bleiben dem Verlierer noch?

Nach dem Bundesverwaltungsgericht bleibt nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (dpa)