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Kann das BKA WhatsApp-Chats mitlesen?

Einem Medienbericht zufolge soll das BKA eine Lücke nutzen, um Kommunikation mitzulesen. Warum man vor Überwachung aber keine Angst haben muss.

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Kann das BKA auch ohne den Einsatz von Späh-Software Chats bei WhatsApp mitlesen? Recherchen von BR und WDR legen das nahe.
Kann das BKA auch ohne den Einsatz von Späh-Software Chats bei WhatsApp mitlesen? Recherchen von BR und WDR legen das nahe. © Andrea Warnecke/dpa

Die Überwachung von Chatverläufen beim Messengerdienst WhatsApp ist für Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) offenbar einfacher als bisher angenommen. Nach Recherchen des Bayerischen sowie Westdeutschen Rundfunks stünde der Behörde bereits seit mehreren Jahren eine entsprechende Technologie zur Verfügung.

Eigentlich ist die Kommunikation bei WhatsApp verschlüsselt und Nachrichten sind nur für Sender und Empfänger lesbar. Bisher hieß es, Sicherheitsbehörden sei es nur durch Einsatz von Spionagesoftware möglich, mitlesen zu können. Die Hürde dabei ist, dass die Ermittler dauerhaft auf das Handy der Zielpersonen zugreifen müssen - etwa durch einen "Staatstrojaner".

Dem Bericht der öffentlich-rechtlichen Sender zufolge soll sich das BKA jedoch die Web-Applikation WhatsApp-Web zu nutze machen. Diese ermöglicht die Kommunikation über WhatsApp in einem Browser außerhalb der App auf dem Smartphone. Dabei sei nicht die dauerhafte Kontrolle über das zu überwachende Handy nötig, sondern nur eine einmalige Synchronisation der Browserdaten.  

Irritierend ist, dass die Methode bereits seit mehreren Jahren genutzt werde, jedoch von Behördenseite stets auf die technischen Hürden einer WhatsApp-Überwachung verwiesen würde. BR und WDR gingen ebenfalls dieser Frage nach. Aus Sicherheitskreisen hieß es dazu:  Die Methode sei nur mit einem vergleichbar hohen Aufwand umzusetzen und daher für viele Ermittlungsverfahren nicht praktikabel. Zudem habe man sie beim BKA bisher nur selten eingesetzt.

Ein Grund für den seltenen Einsatz dürfte sein, dass die Ermittler für Einrichtung der Überwachung das Handy der Zielperson in die Hände bekommen und die Verbindung mit der Web-Applikation manuell herstellen müssen. Das berichtet der Branchendienst t3n, dem zufolge deshalb WhatsApp-Nutzer jetzt keine Angst vor Überwachung haben müssten.

Wie bei jeder Überwachung von Telekommunikation ist auch diese Methode nicht ohne richterliche Anordnung anwendbar. Das BKA verweist in dem Bericht der beiden Sender auf  Paragraph 100a Strafprozessordnung, der genau das regelt. Das Mitlesen eigentlich verschlüsselter Chatverläufe sei den Ermittlern zufolge dadurch gedeckt. 

Ebenso wie der Einsatz des "Staatstrojaners" soll die Überwachungsmethode ein äußerstes Mittel etwa bei der Abwehr von Terrorangriffen sein. Laut BR und WDR sei zudem aktuell in der Prüfung, den Einsatz von Spionagesoftware künftig auch dem Verfassungsschutz unter Bedingungen zu erlauben. (fad)