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Wie sauber sind die Gaststätten im Kreis?

Das können Kunden nun dank einer neuen Webseite selbst herausfinden. Auf Antwort müssen sie aber etwas warten.

Von Dominique Bielmeier & Gunnar Klehm
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Meistens zwei Mal im Jahr und immer unangemeldet kommen die Lebensmittelkontrolleure in die Betriebe.
Meistens zwei Mal im Jahr und immer unangemeldet kommen die Lebensmittelkontrolleure in die Betriebe. © Symbolbild/dpa

Wohl die wenigsten, die eine Gaststätte, eine Bäckerei oder auch ein Hotel betreten, haben sich zuvor informiert, wie dieses wohl bei der letzten Prüfung des örtlichen Lebensmittelüberwachungsamtes abgeschnitten hat. So mancher wird sich beim Anblick eines Bahnhofsimbisses oder einer besonders schummerigen Gaststätte aber gefragt haben, ob in der Küche wirklich alles so sauber zugeht, wie es sollte.

Seit rund drei Wochen haben deutsche Verbraucher nun die Möglichkeit, sich mit wenigen Klicks über die Sauberkeit in Lebensmittelbetrieben zu informieren. Über 15 000-mal wurde das bereits getan, die Online-Plattform „Topf Secret“ macht es möglich. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Was steckt hinter „Topf Secret“?

Die gemeinsame Plattform von Foodwatch und der Transparenz-Initiative „FragDenStaat“ soll es ermöglichen, mit wenigen Klicks die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben abzufragen. „Topf Secret“ lebt davon, dass Verbraucher selbst eine vorformulierte Anfrage über die Seite an das zuständige Amt einreichen und ihre Antwort darauf dann hochladen, damit alle Nutzer sie sehen können. Damit soll mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung erreicht werden.

Wie funktioniert eine Anfrage zu einer Gaststätte?

Auf einer interaktiven Landkarte kann der Nutzer gezielt zum Beispiel ein Café, Restaurant oder auch eine Bäckerei in seiner Region ansteuern und dann auf „Hygienekontrolle anfordern“ klicken. Danach füllt er ein Formular aus, das zum Beispiel an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge geht. Darin werden zwei knappe Fragen gestellt: „Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden“ und „Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich“. Die Anfrage sei bewusst so formuliert, dass nur im Falle von Beanstandungen um die Zusendung des Kontrollberichtes gebeten werde, heißt es auf der Seite. „Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde wirklich Auskunft erteilt.“ Der Nutzer muss im Formular seinen vollständigen Namen, seine E-Mail-Adresse und auch Anschrift angeben. Denn ohne Angabe einer Postadresse fragten die Behörden diese in den meisten Fällen ab, bevor sie antworteten.

Über welche Gaststätten im Landkreis wollen Leute sich informieren?

Knapp 400 Hygieneberichte wurden sachsenweit bereits beantragt, davon allein 118 in Dresden und 101 in Leipzig, wie eine Auswertung der Plattformbetreiber ergeben hat. Auch aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kamen bereits Anfragen zu Betrieben, das zeigt die interaktive Karte. Die betreffen nicht nur Imbissbuden wie Alanya Döner in Bannewitz, das Asia Bistro Thang Long in Wilsdruff oder das Bistro SR in Heidenau. Auch zum Backhaus in Pirna oder den Weißeritztal-Kliniken in Freital wurden Anfragen gestellt. Auch für die Ergebnisse zum Gasthaus Entrich in Neustadt oder das Casablanca in Freital interessierten sich Verbraucher. Zum Asia Imbiss an den  Schillerapartments in Sebnitz liegt sogar schon eine Antwort vom Landkreis vor. Allerdings gibt es noch keinen Hygienebericht. In dem Schreiben wird erst mal explizit über sämtliche Fristen und Behördenvorgänge informiert. Demnach dürfte es noch ein paar Wochen dauern, bis tatsächlich Berichte veröffentlicht sind.

Müssen die Behörden überhaupt antworten?

Ja, denn sie sind nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Auskunft verpflichtet. Die über 400 verschiedenen Behörden in Deutschland behandelten solche Anfragen aber unterschiedlich, schreiben die Plattformbetreiber. „Wir gehen davon aus, dass die Behörden in den meisten Fällen die beantragten Infos herausgeben.“ Das kann etwas dauern, laut VIG muss innerhalb eines Monats Auskunft erteilt werden. Wenn die Betreiber des Lebensmittelbetriebs aber erst angehört werden, kann sich diese Frist auf zwei Monate verlängern. Wer bei „Topf Secret“ eine Anfrage stellt, dem wird eine Frist mitgeteilt, bis zu der er mit Antwort rechnen kann.

Sie wollen noch besser informiert sein? Schauen Sie doch mal auf www.sächsische.de/pirna und in unseren anderen Online-Ausgaben für Freital, Dippoldiswalde und Sebnitz vorbei.

Für Informationen zwischendurch aufs Handy können Sie sich unter www.szlink.de/whatsapp-regio anmelden.