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Wie weiter nach der vierten Klasse?

Mehr als 2 000 Schüler wechseln im Landkreis Bautzen im Sommer auf eine weiterführende Schule. Ihre Eltern müssen jetzt eine Entscheidung treffen.

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Gymnasium oder Oberschule – das ist hier die Frage.
Gymnasium oder Oberschule – das ist hier die Frage. © Archivfoto: Pawel Sosnowski

Bautzen. Ein wichtiger Schritt steht in den nächsten Tagen in den Familien von mehr als 2 000 Schülern im Landkreis Bautzen an. Sie müssen entscheiden, an welcher Schule ihr Kind ab dem Sommer weiterlernen soll. An diesem Freitag, dem letzten Schultag vor den Winterferien, erhalten sie nicht nur wie üblich die Halbjahresinformation, sondern auch die Bildungsempfehlung. Erstmals werden sachsenweit beide Dokumente zusammen ausgegeben, bisher gab es die Bildungsempfehlung immer erst nach den Winterferien. „Um es zu vereinfachen, wurden beide Termine zusammengeführt“, sagt Dr. Jens Drummer, Pressereferent des Landesamtes für Schule und Bildung in Bautzen. Nach seinen Angaben lernen derzeit im Landkreis Bautzen 2 409 Schülerinnen und Schüler in den vierten Klassen der staatlichen Grundschulen. Dazu kommen noch die Viertklässler an den Schulen in freier Trägerschaft, etwa der evangelischen Schulen in Gaußig und Frankenthal oder der Maria-Montessori-Grundschule in Bautzen.

Mit der Bildungsempfehlung und weiteren Unterlagen wie Geburtsurkunde und Halbjahreszeugnis müssen Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule – also Oberschule oder Gymnasium – anmelden, und zwar bis spätestens 8. März. Da die Schulen die Zeiten, zu denen sie Anmeldungen entgegennehmen, individuell festlegen, ist es ratsam, sich vorher zu erkundigen. So ermöglichen einige Schulen die Anmeldung auch an einzelnen Tagen in den Winterferien, andere dagegen nicht. Zudem ist zu beachten, dass vor allem Schulen in freier Trägerschaft oftmals eine kürzere Frist setzen – und auch schneller über Aufnahme oder Ablehnung entscheiden. Für die staatlichen Schulen gilt, dass die Eltern bis zum 23. Mai Bescheid bekommen, ob ihr Kind an der gewünschten Einrichtung aufgenommen wurde.

Eine Anmeldung am Gymnasium ist – wie schon in den vergangenen zwei Jahren – auch ohne die entsprechende Bildungsempfehlung möglich. In diesem Fall muss das Kind an einer schriftlichen Leistungserhebung teilnehmen, die sachsenweit am 12. März stattfindet. (SZ/MSM)