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Windkraft-Betreiber klagt gegen Schutzgebiet

Nun ist es gewiss: Die Teut Windprojekte GmbH klagt gegen den Landkreis Meißen.

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© Archiv/SZ

Von Birgit Ulbricht

Landkreis. Es war schon im Planungsverband durchgesickert: Die Windkraft-Betreiber wollen das erweiterte Landschatzschutzgebiet nördlich von Großenhain weghaben. Nun ist es öffentlich: Die Teut Windprojekte GmbH klagt genau deshalb jetzt gegen den Landkreis Meißen. Denn der Kreis hat den Antrag der Stadt Großenhain auf Unterschutzstellung eines größeren Landstückes schließlich genehmigt. Bis zuletzt war der Schriftwechsel dazu zwischen Großenhain und Meißen hin und her gegangen, wurde ein ausführliches Gutachten zur Begründung des Antrages eingefordert.

Aus Sicht der Windkraft-Lobby ein klarer Fall von unerlaubter Verhinderungsplanung. Aus Sicht der Bürgerinitiative „Wir für unsere Dörfer“ aus Strauch lediglich ein Wiederherstellen alter Zustände. Denn, so Sprecher Werner Raddatz, die Zugvögel hätten dort schon immer gerastet.

Zu erwarten war dieser juristische Schritt also nach der Zuspitzung der Situation. Denn nur ein Landschaftsschutzgebiet wäre nach dem Aus für einen Mindestabstand zu Wohnhäusern in Sachsen noch ein Tabu. Die Bürgerinitiative „Wir für unsere Dörfer“ aus Strauch reagiert deshalb kürzlich in einem Fernsehinterview auch nochmals öffentlich auf den Vorwurf der Windparkbefürworter, die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes sei von Anfang an eine Verhinderungsplanung gewesen, und das ist bekannter Maßen unzulässig. „Stimmt nicht“, sagte Werner Raddatz im Namen der Bürgerinitiative im Fernsehen. In früheren Landesplanungen waren die Flächen von jeher als besonders schützenswerte Vogelrastplätze ausgewiesen.

„Diese Eintragung fehlte dann plötzlich“, so Raddatz. Denn: Auf den Feldern zwischen mehreren Dörfern wollten Planer kurzfristig bis zu 50 Windräder, bis zu 200 Meter hoch, aufbauen. Ob der Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge dieser Argumentation von Stadt und Bürgerinitiative folgt, war nicht zu erfahren. Interessant ist allerdings, dass in den Karten des Planungsverbandes kein Abstand zu jenem Landschaftsschutzgebiet eingetragen ist. Bedeutet das, der Verband glaubt selbst nicht, dass das erweiterte Landschaftsschutzgebiet Bestand hat? Für Werner Raddatz verhält es sich genauso. Selbst die Stadt Großenhain könnte mitgespielt haben, wohl wissend, dass Gerichte später ein nachträglich ausgewiesenes Schutzgebiet wieder kassieren – glaubt inzwischen mancher.

Es kann so oder so ein langer Weg durch die Instanzen werden und darauf hofft die Bürgerinitiative. Denn in der Zwischenzeit läuft die Fünf-Jahresfrist für die ersten Grundstücksverträge ab. Dann könnten die Flächeneigentümer aussteigen aus dem Projekt. „Man hat doch die Leute über den Tisch gezogen“, sagt Raddatz, „jedem wurde etwas von zwei, drei Windrädern erzählt. Wie viele es insgesamt werden, hat nie jemand ehrlich gesagt.“ Ob die Grundstückseigentümer nach einem eventuellen Sieg der Windkraft-Betreiber vor Gericht aber aussteigen oder gerade dann wenigstens persönlich auf Pachteinnahmen hoffen, bleibt die Frage.

Der Windkraftbetreiber Teut versicherte, man wolle eine Lösung mit den Bürgern und der Stadt. Allerdings sei das Gebiet eben einfach geeignet und deshalb werde man an den Plänen für den Windpark festhalten und die notfalls auch durchsetzen.

Die Windkraftlobby macht mobil. Dazu passt auch, dass Stadtrat Ramon Kuhbach, selbst im Windkraft-Geschäft unterwegs, den Großenhainer Stadträten intern schon mal drohte: „Ihr haftet alle persönlich, wenn ihr dem nicht zustimmt.“