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Winzer wehren sich gegen Pflichtabgabe

Eine Versicherung fordert plötzlich Geld von Hunderten Weinanbauern. Die wollen das nicht hinnehmen.

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© Claudia Hübschmann

Von Nina Schirmer

Meißen. Einen ganzen Hefter mit Briefen und Unterlagen hat Uwe Schlosser inzwischen schon zusammen. Wenn er die Schreiben durchblättert, beginnt es jedes Mal in ihm zu brodeln. Der Grund: Der 55-Jährige muss eine Unfallversicherung für Landwirte zahlen, weil er auf seinem Privatgrundstück ein paar Reben Wein anpflanzt. Eine große Frechheit findet er.

Uwe Schlosser aus Meißen zählt zu den vielen Hobbywinzern in der Region, die gegen eine Pflichtversicherung kämpfen.
Uwe Schlosser aus Meißen zählt zu den vielen Hobbywinzern in der Region, die gegen eine Pflichtversicherung kämpfen. © Archiv/Claudia Hübschmann

Begonnen hat der Ärger Anfang 2015. Damals verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Briefe an Hunderte Hobbywinzer in Sachsen. Sie sollen einen Versicherungsbeitrag für landwirtschaftliche Unternehmer zahlen (die SZ berichtete). Auch Uwe Schlosser bekommt das Schreiben. Allerdings ist sein Weinberg in Meißen gerade einmal 400 Quadratmeter groß. Er baut dort nur für den Eigenbedarf an, hat kein Gewerbe angemeldet und betreibt keinen Handel. Um die hundert Kilo Wein erntet er im Jahr – je nach Witterung. Das ist viel zu wenig, um mit dem Hobby Geld zu verdienen. Dass er nun zusätzlich zu seinen Ausgaben für die Instandhaltung des Weinbergs und den Anbau der Trauben noch eine Unfallversicherung von 70 Euro für 2015 und 88 Euro rückwirkend für 2014 zahlen soll, sieht er nicht ein. „Das Geld tut mir wirklich weh“, sagt der Meißner.

Er schreibt an die Sozialversicherung und erhebt Einspruch. Schließlich habe er in manchen Jahren so gut wie gar keinen Ertrag. „Es ist reine Willkür uns Hobbywinzer als Unternehmer zu bezeichnen. Die wollen nur abkassieren.“ Die Antwort der SVLFG kommt schnell. Die Größe des bewirtschafteten Grundstücks sei für die Erhebung der Versicherung nicht von Belang, heißt es. Ebenfalls spiele es keine Rolle, ob die Kleinstwinzer mit dem Weinanbau Gewinn oder Verlust erzielen.

Uwe Schlosser reicht Widerspruch ein. Der Beitrag wird trotzdem fällig. Als die Mahnungen ins Haus kommen, wird dem Kleinwinzer unwohl. Jeden Monat, in dem er nicht zahlt, erhöht sich der geforderte Betrag um ein Prozent. Schließlich überweist Schlosser das Geld, wenn auch unter Vorbehalt. Abgefunden hat er sich mit der Situation aber nicht. „Auf der einen Seite soll die Kulturlandschaft Elbland erhalten bleiben und für den Tourismus attraktiv sein und auf der anderen Seite werden vor allem die Hobbywinzer mit der Versicherungspflicht belastet“, sagt er.

Mitglieder sind verunsichert

Tatsächlich haben andere Kleinwinzer ihre Weinberge schon aufgegeben, bestätigt Lutz Krüger, Vorsitzender der Winzergenossenschaft Meißen. „Der Grundbeitrag der Versicherung übersteigt die Erlöse, die sie mit den Trauben machen“ sagt er. Seiner Meinung nach dürfte die Unfallversicherung nicht verpflichtend sein. „Ich will gar nicht die Leistungen der Versicherung infrage stellen“, sagt er. Aber es müsse eine Bagatellgrenze eingeführt werden. Für Hobbyimker etwa gibt es die. Für Winzer hingegen nicht. Die Winzergenossenschaft hat deshalb eine Musterklage angestrengt, um das Gesetz zu ändern.

Denn die Sozialversicherung beruft sich auf das Sozialgesetzbuch. Auch bei geringer Flächengröße würden die Voraussetzungen um als Unternehmer zu gelten regelmäßig erfüllt, sagt Hartmut Frank, Leiter des Beitragsbereichs. „Bei einem Unfall müssen von unserer Berufsgenossenschaft umfassende medizinische und berufliche Leistungen, aber auch Barleistungen erbracht werden, die grundsätzlich für ‚kleine Unternehmen‘ nicht geringer sind“, begründet er die Versicherungspflicht. Solange die Versicherung kraft Gesetzes besteht, sei es völlig konsequent einen Beitrag für dieses Risiko zu verlangen.

Sebastian Fischer, weinbaupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, hält das für zu tiefst ungerecht. „Die Winzer werden mit der Versicherung bestraft“, sagt er. Der Politiker wundert sich, warum die Sozialversicherung diesen Verwaltungsaufwand überhaupt betreibt. „Das kostet ja mehr als die Erlöse einbringen.“

Auch wenn bereits eine Musterklage gegen die Versicherung läuft, hofft Uwe Schlosser, dass sich andere betroffenen Kleinwinzer mit ihm zusammentun. „Dann könnten wir vielleicht eine Onlinepetition beim Bundestag einreichen.“