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Mehr Lohn und variablere Arbeitszeiten in ostdeutscher Stahlindustrie

Die rund 8.000 Beschäftigten der Stahlindustrie in Ostdeutschland bekommen im nächsten Jahr zusätzliches Geld. Die Tarifeinigung umfasst aber auch flexiblere Arbeitszeiten für die Zeit der Transformation.

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Gewerkschaft und Arbeitgeber in Ostdeutschland haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.
Gewerkschaft und Arbeitgeber in Ostdeutschland haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. © Fabian Strauch/dpa (Symbolfoto)

Düsseldorf/Magdeburg. In der ostdeutschen Stahlindustrie haben sich IG Metall und Arbeitgeber auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der neben einer Lohnerhöhung und Inflationsprämie auch variablere Arbeitszeiten vorsieht. Wie der Arbeitgeberverband Stahl am Montag mitteilte, wird im kommenden Jahr ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 für die Beschäftigten gezahlt. Bei Auszubildenden liege die Zahlung etwas niedriger. Ab Januar 2025 steigen demnach die Gehälter aller Beschäftigten um 5,5 Prozent.

Der Tarifvertrag enthält Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung für die rund 8.000 Beschäftigten in der ostdeutschen Stahlindustrie. So könne die Regelarbeitszeit von 35 Stunden um bis zu drei Stunden gesenkt werden, wenn weniger Bedarf an Arbeitskräften bestehe. Auch die individuelle Absenkung auf 33,6 Stunden wurde festgeschrieben, mit einem teilweisen Lohnausgleich.

"Die Regelung zur individuellen Arbeitszeit eröffnet den Beschäftigten mehr Flexibilität, sofern die Belange des Betriebes dem nicht entgegenstehen", sagte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Stahl, Reiner Blaschek. "Wichtig war uns, dass hierfür im Regelfall
kein Entgeltausgleich gezahlt wird."

IG-Metall-Verhandlungsführer Dirk Schulze zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. In wirtschaftlich instabilen Zeiten bekämen die Beschäftigten mehr Geld und mehr Sicherheit für ihre Arbeitsplätze. "Dieser Kompromiss bildet das derzeit Mögliche ab."

Zuvor hatte es für die nordwestdeutsche Stahlindustrie eine Tarifeinigung gegeben, mit der erstmals in der Branche Arbeitszeit-Regelungen für den bevorstehenden Umbau Richtung Klimaneutralität vereinbart wurden. So soll der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zur Anwendung kommen, wenn durch die vielfach geplante Transformation weniger Arbeitskräfte benötigt werden. (dpa)