Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Für Gerhard Probst ist das mehr als ein Satz im Artikel 14 des Grundgesetzes. Der auf den Verkehr spezialisierte Unternehmensberater wollte ein Zeichen setzen. „Man muss auch mal selbst Verantwortung übernehmen“, sagt der 53-Jährige.