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Turow: Polnisches Gericht kippt Abbau-Lizenz

Die Entscheidung der Warschauer Richter hat weitreichende Folgen. Zudem verkündet der EuGH am Donnerstag Grundsätzliches zur Klage wegen Turow.

Von Anja Beutler
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Wie lange die Bagger in Turow nach dem polnischen Urteil wohl noch weiterlaufen?
Wie lange die Bagger in Turow nach dem polnischen Urteil wohl noch weiterlaufen? © Matthias Weber/photoweber.de

Das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau hat mit seinem Urteil die Abbaugenehmigung für die Kohlegrube Turow bis 2044 einkassiert. Wie die am Verfahren Beteilgten - die Umweltorganisationen wie Greenpeace, Europe Beyond Coal und die Anwaltsvereinigung Frank Bold - mitteilten, ist damit die höchst umstrittene Verlängerung bis 2044 blockiert. Die Entscheidung des Gerichts betrifft ein Verfahren, in dem es speziell um eine Klausel mit sofortiger Wirkung ging, die mit der für den Kohleabbau nötigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verbunden war. Das Gericht hat diese Klausel nun für nichtig erklärt.

Zu den Lizenzverlängerungen für Turow gab es in der Vergangenheit mehrfach Kritik: 2020 hatte Polen ohne die nötigen Verfahren eine Verlängerung der Abbaugenehmigung für sechs Jahre erklärt. Parallel dazu lief das Verfahren für die Lizenzverlängerung bis 2044. Dabei wurde zwar eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach EU-Recht nötig ist, durchgeführt. Allerdings wurden unter anderem Bürgerinitiativen und Nichtregierungsorganisationen vom Verfahren ausgeschlossen. Auch die unmittelbar von Auswirkungen betroffene Grenzstadt Zittau hatte sich über das Vorgehen beschwert. Im April des vergangenen Jahres hatte das polnische Umweltministerium erklärt, dass der Tagebau Turow bis 2044 fortgeführt werden darf.

Schlussanträge vor dem EuGH stehen an

Die polnische Gerichts-Entscheidung bedeutet, dass die Verlängerung bis 2044 nicht erfolgen darf, bevor die nun beanstandete UVP-Genehmigung gültig wird. Dazu müssen aber die aktuell laufenden Berufungsverfahren abgeschlossen werden. Derzeit wird in Turow im Rahmen einer Bergbaugenehmigung bis 2026 abgebaut, die bis 2044 verlängert werden soll.

Die Entscheidung kommt kurz vor dem entscheidenden Schlussplädoyer in der Staatenklage gegen Polen, wo es ebenfalls um die Turow-Genehmigungen geht. Der estnische Generalanwalt Priit Pikamäe wird am morgigen Donnerstag die Schlussanträge verlesen. Sie gelten als richtungsweisend für das Urteil des EuGH, das im Mai erwartet wird.