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Mehrheit will: Schwarzfahren sollte wie Falschparken geahndet werden

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, kann stattdessen ins Gefängnis kommen - oft wegen Schwarzfahrens. Nun soll geprüft werden, ob das nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein soll: Ausgang offen.

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In Hamburg braucht man nicht nur ein Ticket, um U- und S-Bahn zu fahren, man braucht auch eins, wenn man den Bahnsteig lediglich zum Abholen oder Bringen betreten will.
In Hamburg braucht man nicht nur ein Ticket, um U- und S-Bahn zu fahren, man braucht auch eins, wenn man den Bahnsteig lediglich zum Abholen oder Bringen betreten will. © Marcus Brandt/dpa (Symbolfoto)

Berlin. Mehr als zwei Drittel der Bundesbürger finden die Idee gut, Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap im Auftrag der Plattform "Frag den Staat", die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

In der Regel muss, wer ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, eine Geldstrafe bezahlen. Die Meinungsforscher hatten erst gefragt, ob die Teilnehmer der Umfrage es richtig finden, dass Schwarzfahrer, die die Geldstrafe nicht zahlen, eine Gefängnisstrafe antreten müssen. Hier ist die Bevölkerung gespalten: Die Hälfte der Wahlberechtigten findet das richtig. 45 Prozent der Bundesbürger sind dagegen. Rund fünf Prozent der Befragten hatten dazu keine Meinung oder machten keine Angaben.

Gegen die Ersatzfreiheitsstrafe für Schwarzfahrer sprachen sich vor allem Anhänger der Grünen und der Linkspartei aus. Mehrheitlich richtig finden die geltende Rechtslage in dieser Frage die Anhänger aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien.

Die Antworten auf die zweite Frage, ob Schwarzfahren künftig in Deutschland so wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße gehandhabt werden sollte, lassen jedoch eine große Offenheit für eine Reform erkennen. Den Angaben zufolge fänden 69 Prozent der Bundesbürger eine solche Änderung richtig. Lediglich ein Viertel der Bevölkerung wäre dagegen.

Der Bundestag berät aktuell über eine Reform des Sanktionenrechts, die unter anderem kürzere Ersatzfreiheitsstrafen vorsieht. Die von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorgeschlagene Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist nicht Teil dieser Reform.

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, sitzt die Summe alternativ im Gefängnis ab. Die Zahl der Tage, die Betroffene dann hinter Gitter verbringen müssen, entspricht den Tagessätzen, zu denen sie verurteilt wurden. Der Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht eine Halbierung der Zahl der Hafttage vor. (dpa)